Leserdiskussion:In welchen Fällen sollten Eigenbedarfsklagen erschwert werden?

Weder Mieter noch Vermieter haben immer recht: Der BGH bringt beide Seiten nun zurück auf den Boden der Tatsachen. (Foto: dpa)

Ein Familienvater hatte einer 80 Jahre alten Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Das BGH urteilt nun: Gerichte müssen zukünftig genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliegt, und in bestimmten Fällen einen Gutachter hinzuziehen. Die demente Seniorin muss nun in einem erneuten Prozess nachweisen, ob ein Umzug sich negativ auf ihre Krankheit auswirken würde.

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  • Meldung: Gerichte müssen Härtefälle bei Mietkündigungen genauer prüfen
  • Kommentar: Endlich zählt der konkrete Fall

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