Lebensversicherung:Gnadenfrist für den Garantiezins

Eigentlich wollte das Bundesfinanzministerium ihn künftig ersatzlos streichen. Jetzt bleibt er doch - zumindest vorerst.

Von Anna Gentrup, Köln

Lebensversicherer müssen sich auch im kommenden Jahr bei ihren Garantieversprechen gegenüber Kunden an den Höchstrechnungszins halten. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigt. Auch künftig dürfen Versicherer bei Neuverträgen maximal 1,25 Prozent Garantiezins zusichern. Zuvor hatte das BMF geplant, den Wert angesichts der ab 2016 geltenden EU-Eigenkapitalregeln Solvency II ersatzlos zu streichen. Ab dann müssen Versicherer ihre übernommenen Risiken ohnehin mit Kapital je nach Risikohöhe unterlegen. Nun soll der Höchstrechnungszins zumindest bis 2018 weiter gelten. Im kommenden Jahr will das BMF den Wert jedoch überprüfen und gegebenenfalls für 2017 anpassen. Die gesetzliche Garantiegrenze soll Lebensversicherer daran hindern, aus Wettbewerbsgründen gegenüber ihren Kunden hohe langjährige Zinszusagen auszusprechen, die sie später nicht oder nur schwer erfüllen können. Wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes fällt es den Gesellschaften schwer, das Geld der Versicherten gewinnbringend und gleichzeitig sicher am Kapitalmarkt anzulegen. Die aktuell niedrigen Zinssätze klassischer Lebensversicherungen taugen kaum noch als Verkaufsargument. In der Vergangenheit lag der Wert bei bis zu vier Prozent. Immer mehr Versicherer ziehen sich deshalb aus dem Geschäft mit klassischen Garantien zurück. Stattdessen bringen sie Policen auf den Markt, die bessere Renditechancen versprechen, im Gegenzug ist oft nur der Beitragserhalt garantiert.

© SZ vom 18.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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