Lebensversicherung:Finanzaufsicht will Provisionsbegrenzung

Weil die Vergütung für die Vermittler nicht gesunken ist, fordert die Bafin, Provisionen für Lebensversicherungen zu deckeln. Wenn die Regierung nicht handelt, will die Aufsicht einschreiten.

Von Friederike Krieger, Bonn

Falls sich der Gesetzgeber nicht zu einer Deckelung der Provisionen in der Lebensversicherung durchringen sollte, will die Finanzaufsicht Bafin selbst aktiv werden. Das sagte Versicherungsaufseher Frank Grund bei der jährlichen Konferenz der Behörde in Bonn. Weil die Vergütung für die Vermittler durch das 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz nicht so stark wie erhofft abgesenkt wurde, erwägt die Politik eine Obergrenze für die Provisionen. Grund rechnet damit, dass die Regierung das Thema im ersten Quartal 2019 angehen wird.

Falls sie dies unterlassen sollte, will die Bafin selbst handeln. "Wenn der Deckel nicht kommt, werden wir im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes darauf hinwirken, Fehlanreize zu vermeiden", sagte er. Demnach dürfen Versicherer ihren Vertrieben keine finanziellen Anreize bieten, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen, obwohl ein anderes besser für den Kunden geeignet ist. Die Bafin hatte bereits einen eigenen Provisionsdeckel vorgestellt, der eine Grundprovision von 2,5 Prozent vorsieht. Erfüllen die Vermittler bestimmte Qualitätskriterien, dürfen es bis zu vier Prozent sein. Diesen Deckel will die Bafin dann anwenden, so Grund.

Die Lebensversicherer leiden derzeit unter den Niedrigzinsen, die ihre Kapitalerträge und damit die Renditen der Kunden immer weiter abschmelzen lassen. Deshalb fallen die Kosten der Versicherer immer mehr ins Gewicht. Dazu zählt vor allem die Vergütung für die Vermittler.

© SZ vom 14.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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