Krankenkassen:Keine Reisepolicen über die Kasse

Gesetzliche Kassen dürfen für ihre Versicherten keine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Von Ilse Schlingensiepen, Köln

Gesetzliche Krankenkassen dürfen für ihre Versicherten keine Auslandsreisekrankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer (PKV) abschließen. Eine solche Erweiterung des Versicherungsschutzes ist unzulässig, hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt entschieden (Az.: B 1 A 2/15 R). Damit haben mehrere Betriebskrankenkassen (BKK) in einer langjährigen Auseinandersetzung mit dem Bundesversicherungsamt den Kürzeren gezogen. Kassen wie die BKK PricewaterhouseCoopers, die BKK RWE oder die BKK R+V hatten den weltweiten Schutz als Zusatzservice für ihre Versicherten organisiert. Das BVA hatte dieses Vorgehen zunächst genehmigt, dann aber Bedenken bekommen und es untersagt. Normalerweise müssen sich gesetzlich Versicherte selbst eine Police bei einem PKV-Unternehmen kaufen. Das soll nach dem Willen des BSG auch bei den betroffenen Kassen künftig wieder der Fall sein. "Heute ist kein guter Tag für unsere Versicherten", kommentiert Lars Grein, Vorstand der BKK PwC, die Entscheidung. Seine Kasse wird nach seinen Angaben jetzt nach alternativen Lösungen suchen. In der Regel kooperieren Krankenkassen mit PKV-Anbietern und ermöglichen ihren Versicherten Zugang zu günstigen Tarifen. Die Kassen könnten die Zusatzdeckung auch als Belohnung für Versicherte in Bonus-Modelle einbauen.

© SZ vom 02.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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