Kosten für neue Schließanlage:BGH beschränkt Schadenersatz für Schlüsselvergesser

Verliert ein Mieter seinen Schlüssel, muss er für eine neue Schließanlage des Hauses aufkommen - aber erst, wenn sie tatsächlich eingebaut ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Mieter, die ihren Wohnungsschlüssel verloren haben, müssen nur dann die Kosten für eine neue Schließanlage bezahlen, wenn tatsächlich die ganze Anlage ausgetauscht worden ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 205/13).

Im aktuellen Fall hatte der Mieter einer Eigentumswohnung einen von zwei Haustürschlüsseln verloren. Der Vermieter forderte deshalb beim Auszug des Mieters einen Kostenvorschuss von knapp 1500 Euro für den Austausch der Schließanlage. Weil die Anlage laut Urteil aber bislang nicht erneuert wurde, muss der Mieter auch nicht zahlen.

Ein Mieter, der seinen Schlüssel verliert, muss dem Urteil zufolge zwar grundsätzlich Schadenersatz leisten. Dies könne auch den Austausch der Schließanlage umfassen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein zu ersetzender Schaden liege aber erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde.

© SZ.de/dpa/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: