Das Düsseldorfer Landgericht hat der Konzernmutter des Gillette-Konkurrenten Wilkinson Sword im Eilverfahren untersagt, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer "Mach3" von Gillette herzustellen.
Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase. Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist.
Im Handel noch vorhandene Ware müsse jedoch nicht zurückgerufen werden, betonte eine Gerichtssprecherin.
Ersparnis von rund 30 Prozent
Der Rasiererhersteller Wilkinson und sein Mutterkonzern Edgewell hatten vor Kurzem Klingen auf den Markt gebracht, die auf die Rasierer der Konkurrenz passen. Die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen. Gillette, das bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Rivalen.
Wilkinson hatte sein Produkt vor Gericht verteidigt und argumentiert, dass das Patent von Gillette nichtig sei, weil die darin beschriebene Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei. Das Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wilkinson kündigte an, in Berufung zu gehen. Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen muss, können "Mach3"-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen: Das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.
Korrektur: In einer ersten Fassung des Artikels hatte es geheißen, dass auch im Handel noch vorhandene Ware Wilkinson zurückrufen müsse. Doch das ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht der Fall.