Kindergeld:Streit um Transfer ins Ausland

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EU-Ausländer haben für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts einen Anspruch auf Kindergeld, auch wenn der Nachwuchs nicht in Deutschland lebt. Die AfD macht damit nun Stimmung.

Von Jan Schmidbauer, München

Erstmals seit langem hat Deutschland weniger Kindergeld auf ausländische Konten überwiesen als im Jahr zuvor. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlte im vergangenen Jahr etwa 343 Millionen Euro an Konten im EU-Ausland. Darüber hatte zuvor das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion berichtet. Wie die Arbeitsagentur auf Anfrage mitteilt, waren es im Vorjahr noch 414 Millionen Euro. Das meiste Geld ging an Konten in Polen, Rumänien und Frankreich. Insgesamt zahlt Deutschland jährlich mehr als 30 Milliarden Euro Kindergeld aus. Im langfristigen Vergleich hat sich die Summe, die auf Konten im Ausland fließt, stark erhöht. 2010 wurden noch 35,8 Millionen Euro überwiesen.

Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld - auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Auch Deutsche, die im EU-Ausland leben, haben für ihre Kinder diesen Anspruch. Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass trotz Auslandskonto ein Kind in Deutschland wohnen kann. Der Rückgang 2017 sei auch auf einen Sondereffekt zurückzuführen, so die Bundesagentur. 2016 seien besonders viele Zahlungen nachträglich angewiesen worden, die sich eigentlich auf weiter zurückliegende Jahre beziehen.

Die vergangene Bundesregierung wollte die Rechtslage eigentlich ändern. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach das Kindergeld für EU-Ausländer an das Niveau des Heimatlandes angepasst werden sollte, wenn ihre Kinder dort leben. Dies stieß jedoch in der EU-Kommission auf Widerstand.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer fordert nun, die Zahlungen zu kürzen oder ganz zu stoppen. "Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen", sagt er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der kinderpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly, widerspricht: "Einmal mehr wird wahrheitswidrig und bewusst der Eindruck erweckt, dass es einen systematischen Missbrauch von Sozialleistungen gäbe. Dies ist nicht der Fall."

© SZ vom 22.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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