Katastrophen:"Verpasste Chance"

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Das Landgericht Dortmund weist eine Klage von Opfern einer Brandkatastrophe in Karatschi/Pakistan im September 2012 ab. Die Opfer hatten den Textilkonzern Kik verklagt. Die Dortmunder Richter stuften die Ansprüche nun allerdings als verjährt ein.

Von Caspar Dohmen, Dortmund

Das Landgericht Dortmund hat die Klage von vier Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen den deutschen Textildiscounter Kik abgewiesen. "Die Ansprüche seien verjährt", sagte Richter Heribert Beckers, Vorsitzender der siebten Zivilkammer. Damit bleibt die zentrale Frage unbeantwortet, ob ein deutsches Unternehmen für die Zustände bei einem ausländischen Zulieferer verantwortlich gemacht werden kann. Deswegen hatten Unternehmen diese Art Musterklage für Deutschland aufmerksam verfolgt.

"Das Urteil kommt für uns nicht unerwartet", sagte Gunter Aderhold. Der Kik-Anwalt sprach aber auch von einer "verpassten Chance", weil der Rechtsstreit in der Sache nicht entschieden worden sei. Nach Ansicht des Klägeranwalts Remo Klinger hat das Unternehmen aber genau dieses verhindert, indem es sich "in die Verjährung geflüchtet" habe. Kik hatte vor der Klage einem Verjährungsverzicht zugestimmt, aber etwa zwei Jahre nach Einreichung der Klage erklärt, der Verzicht sei unwirksam. Ob die Kläger Berufung einlegen, wollen sie nach der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.

Am 11. September 2012 war die Fabrik Ali Enterprises in Karatschi abgebrannt. 258 Menschen starben. Verletzte Arbeiter und Hinterbliebene organisierten sich und wählten vier Kläger aus ihren Reihen aus - sie forderten je 30 000 Euro Schmerzensgeld von dem fünftgrößten Textilhändler Deutschlands und reichten Klage ein, unterstützt von der Menschenrechtsorganisation ECCHR und Medico International. Da die Tengelmann-Tochter den Jeanslieferanten bis zu drei Viertel ausgelastet hatte, zogen die Klägeranwälte - vereinfacht gesagt - eine Parallele zur Scheinselbständigkeit Beschäftigter. Kik hatte den Betroffenen und Hinterbliebenen freiwillig mehr als sechs Millionen Dollar ausgezahlt, aber darüber hinaus einen Vergleich abgelehnt.

Das Verfahren fand nach pakistanischem Recht statt. Eine zentrale Rolle spielte deswegen ein vom Gericht bei dem britischen Rechtsgelehrten Ken Oliphant in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Demnach waren mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld spätestens zwei Jahre nach dem Brand verjährt. Damit hätte die Klage nicht erst im März 2015 eingereicht werden müssen. Das Gericht sieht auch keinen Ausnahmetatbestand für eine Unterbrechung der Verjährung. Darüber hatten die Prozessparteien zuletzt gestritten.

In einem Punkt gibt es zwischen den beiden Prozessgegnern jedoch Einigkeit: Beide Seiten fordern eine gesetzliche Regelung für die Haftung von Unternehmen entlang der Lieferketten. Bei nächster Gelegenheit könnten Betroffene aus dem Ausland erneut hier zu Lande gegen ein deutsches Unternehmen klagen. Diese Rechtsunsicherheit würden einige Unternehmen - auch Kik - gerne beseitigen. Ein Gesetz für unternehmerische Sorgfaltspflichten solle festschreiben, welche Verantwortung eine Firma für ihre Zulieferer im Ausland hat und wann Beschäftigte aus anderen Ländern vor einem deutschen Gericht klagen können. Davon verspricht sich Kik auch fairere Wettbewerbsbedingungen.

Als Vorbild gilt Frankreich - dort verpflichtet seit 2017 ein Gesetz französische Unternehmen, einen Überwachungsplan im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette aufzustellen. Halten die Unternehmen diesen nicht ein und kommt jemand in Folge dessen zu Schaden, so haften die Firmen. Die Bundesregierung setzt auf einen freiwilligen Ansatz. NGOs halten Änderungen für notwendig, damit Beschäftigte aus dem globalen Süden klagen können. Die Klage "verdeutliche Lücken beim Prozessrecht", sagte Cornelia Heydenreich, bei Germanwatch zuständig für Unternehmensverantwortung. Knappe Verjährungsfristen, fehlende Möglichkeiten von Sammelklagen und unrealistische Anforderungen an die Beweiserbringung "torpedierten den Rechtsanspruch der Betroffenen".

© SZ vom 11.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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