Kassengesetz:Das nette Finanzamt

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Die obersten Steuerbehörden bitten darum, betrugssichere Registrierkassen vorerst nicht zu melden.

Von Michael Kläsgen, München

Theoretisch müssen alle Einnahmen versteuert werden. (Foto: blickwinkel/imago stock&people/blickwinkel/imago stock&people)

An diesem Mittwoch endet die vom Bundesfinanzministerium (BMF) gesetzte Frist, bis zu der die Finanzämter ein Auge zudrücken sollen bei all jenen Händlern, Gastronomen und Gewerbetreibenden, die es seit 2016 nicht geschafft haben, ihre Registrierkassen mit einer manipulationssicheren Software (TSE) auszurüsten. Seit 2016 gilt das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen", vulgo: Kassengesetz. "Dieses Gesetz", sagt ein Sprecher des BMF, "ist ein Mittel, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen, die letztlich allen schadet und vor allem steuerehrliche Einzelhändler benachteiligt". Es geht um Steuerausfälle in Höhe von zehn Milliarden Euro jährlich. Laut BMF hat das Fristende weiterhin Bestand.

"Gerade im Bereich der Kassen haben die Steuerpflichtigen und Unternehmer in den letzten fast 20 Jahren versucht, strengere Anforderungen durch Aussitzen auszuhöhlen", sagt der Sprecher. "Durch die Einführung des Gesetzes soll diesem Verhalten endlich ein Riegel vorgeschoben werden." Doch auch zum Stichtag steht das Tor zur Steuerhinterziehung noch sperrangelweit offen.

Das liegt am Widerstand der Bundesländer, den die Deutsche Steuergewerkschaft in ihrer Mitgliederzeitschrift "so etwas wie eine Meuterei" nennt. Der Widerstand hat dafür gesorgt, dass das Gesetz zwar in Kraft getreten ist und die "Nichtbeanstandungsfrist" tatsächlich an diesem Mittwoch ausläuft, aber beides doch keine Wirkung entfaltet. Die Bundesländer haben den Stichtag auf verschiedene Art bis März 2021 verschoben. Das heißt, die Frist endet zwar, die Steuerpflichtigen haben aber weiterhin Zeit, ihre Registrierkasse aufzurüsten.

Und auch für all jene, die ihre Kassen bereits umgerüstet haben, sorgten die Länder vor. Eigentlich müssen alle Unternehmen, die sich eine TSE gekauft haben, und das sollen mehrere Hunderttausend sein, diese binnen eines Monats auf einem amtlichen Vordruck anmelden. Nur: Diesen Vordruck gibt es nicht. Die Bundesländer wollen ihn nicht haben. Stattdessen hoben sie die Meldepflicht auf. Beispielhaft sei Thüringen genannt. Das Finanzministeriums teilte vergangene Woche mit: "Bis auf weiteres sollten Unternehmen davon absehen, entsprechende Mitteilungen formlos zu übersenden."

Die Länder haben aus ihrer Sicht einen guten Grund dafür. "Ein Papiervordruck ist nicht im Sinne der Verfahrensweise der vorwiegend elektronisch und automatisiert arbeitenden Finanzverwaltung." Die Steuerpflichtigen sollen sich elektronisch registrieren. Doch auch hier gibt es einen Haken: "Das diesbezügliche Verfahren steht bislang nicht zur Verfügung." In keinem Bundesland. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Elf Monate nach Fristsetzung.

Eine Sprecherin des BMF bestätigt, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht. Die Programmierung obliege den Ländern im Rahmen einer Vereinbarung - namens: "Konsens".

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