Karstadt: Insolvenzverwalter Görg:Es ist Zahltag - in eigener Sache

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Lächeln und abkassieren: Mehr als ein Jahr lang hatte Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg mit der Causa Karstadt zu tun. Jetzt hält er die Hand auf und streicht etliche Millionen ein.

Stefan Weber, Düsseldorf

Es war sein letzter großer Fall. Klaus Hubert Görg, der Insolvenzverwalter von Karstadt, setzte alles daran, dass nicht ein Fehlschlag das Ende seiner langen Karriere markierte. Der gescheiterte Verkauf des Versandhauses Quelle im vergangenen Jahr hatte bereits mächtig an dem zuvor tadellosen Ruf von Görg gekratzt, der im November seinen 70. Geburtstag feiert. So etwas sollte sich bei Karstadt nicht wiederholen.

Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hat seinen letzten großen Fall gelöst, den Fall Karstadt. Jetzt wird abgerechnet. (Foto: dpa)

Es ist gut gegangen - zumindest für Görg. Mit dem Verkauf der Warenhauskette an den Investor Nicolas Berggruen, um den bis zuletzt gezittert werden musste, ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen. "Ich habe hier nichts mehr zu sagen. Und anders als andere Leute, die so etwas eingestehen müssen, bin ich froh darüber", hatte Görg in der Nacht zum 1. Oktober erklärt, als der schon vor Monaten mit Berggruen geschlossene Kaufvertrag endlich Rechtskraft erlangte.

Grund zur Freude hat Görg auch deshalb, weil für ihn nun Zahltag ist. Mit dem Abschluss des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter seine Rechnung aufgemacht, die zunächst vom Gläubigerausschusses geprüft wurde. Mit Datum vom 27. September, als Görg aufgrund zweier Einsprüche noch nicht sicher sein konnte, dass der Verkauf klappen würde, hat er seinen Vergütungsantrag an das Amtsgericht Essen abgesandt. Aus dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, geht hervor, dass Görg für die Insolvenzverwaltung von Karstadt eine Forderung von 32,31 Millionen Euro geltend macht. Die elf Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten zwei Millionen Euro. Mit Beschluss vom 30. September hat das Gericht diese Forderung für gerechtfertigt erklärt. Görg kann die Summe aus den von ihm verwahrten Karstadt-Geldern entnehmen.

Nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InVV) orientiert sich der Vergütungsanspruch am Wert des bei Verfahrensende vorhandenen Vermögens. Diese so genannte Insolvenzmasse belief sich bei Karstadt den Unterlagen zufolge zum Stichtag 30.9.2010 auf 980 Millionen Euro. Darin enthalten ist ein Ergebnis von 81 Millionen Euro, das die Warenhauskette in den etwa 15 Monaten der Insolvenz erwirtschaftet hat. Bei der Berechnung des Verwalterhonorars sieht die InVV eine Staffelung vor: Von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse erhält der Verwalter 40 Prozent. Mit steigendem Betrag reduziert sich dann die Quote immer weiter. Von Summen, die über 50 Millionen Euro hinausgehen, stehen dem Verwalter dann nur noch 0,5 Prozent zu. Daraus errechnet sich bei Karstadt eine Vergütung von 5,43 Millionen Euro.

Obendrein sieht die Vergütungsordnung eine Reihe von Zuschlägen vor, die sich an der Komplexität des Falls orientieren. Hier nennt Görg eine Reihe von Tatbeständen, die nach seiner Ansicht ein deutlich höheres Honorar rechtfertigen. So sei der Geschäftsbetrieb "vollumfänglich in 133 Warenhäusern mit einem Gesamtumsatz von 3,6 Milliarden Euro fortgeführt worden." 13 Warenhäuser hätten geschlossen werden müssen, die Arbeitsverhältnisse von 1200 Mitarbeitern hätten beendet werden müssen und es seien 35.455 angemeldete Forderungen bearbeitet worden. Auch seien mit den Vermietern "umfängliche Vertragsanpassungen" verhandelt worden und ein Insolvenzplan erarbeitet worden. Dabei kommt Görg zu dem Schluss: "Unter Berücksichtigung sämtlicher Gesamtumstände des Verfahrens soll der Vervielfältiger auf den 5-fachen Satz der Regelvergütung beschränkt werden."

Das Amtsgericht akzeptiert die Rechnung

Das heißt, der Ausgangsbetrag von 5,43 Millionen Euro soll mit dem Faktor fünf multipliziert werden. Einschließlich der Umsatzsteuer ergibt sich dann eine Gesamtforderung von 32,31 Millionen Euro - eine Rechnung, die das Amtsgericht akzeptiert hat: "Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist die Festsetzung des 5-fachen Regelsatzes gerechtfertigt."

Von dem Honorar muss Görg 15 bis 20 Mitarbeiter bezahlen, die sich seit Juni 2009 mit der Insolvenz der Warenhauskette beschäftigt haben. Zur Lösung von Detailfragen wurden zeitweise auch externe Experten hinzugezogen. Dennoch: Unter dem Strich wird für Görg, der während des Engagements bei Karstadt persönlich ins Risiko gegangen ist, genügend übrig bleiben, um sich daheim auf seinem mehr als 100 Hektar großen Anwesen am Stadtrand von Köln der Gartenpflege zu widmen - womit er in den vergangenen Monaten häufig kokettiert hatte. Und in ein paar Jahren, wenn die Verfahren über Quelle und die Dachgesellschaft Arcandor abgeschlossen sein werden, kann Görg noch einmal Vergütungsanträge schreiben. In welcher Höhe lässt sich nach Auskunft seines Sprechers heute nicht sagen.

© SZ vom 08.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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