Irreführende Werbung für Garantie:Verbraucherschützer mahnen Apple ab

Lesezeit: 1 Min.

Die gebührenpflichtigen Garantie "AppleCare Protection Plan" für iPhone, Mac und Co. beschert Apple ansehnliche Zusatzeinnahmen. Europäische Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass Kunden dabei in die Irre geführt werden - und mahnen das Unternehmen nun ab.

Es ist ein Zuverdienst, der sich sehen lassen kann: 79 Euro erhält Apple zusätzlich zu einem iPad, 349 Euro zu einem MacBook - vorausgesetzt, die Kunden kaufen neben einem Gerät auch zusätzlich die zweijährige Herstellergarantie "AppleCare Protection Plan".

"AppleCare Protection Plan": Bereits im Januar verurteilte ein italienisches Gericht Apple wegen Irreführung der Kunden. (Foto: Apple.com)

Mit dieser Zusatzgarantie, so Apple, können Kunden sicherstellen, dass ihre Geräte auch jenseits der gängigen gesetzlichen Fristen noch vom Hersteller repariert werden. "Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert", wirbt das Unternehmen, "Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern." Statt einem Jahr, so das Versprechen, erhält ein Kunde für drei Jahre Gewährleistung.

Das Problem an dieser Aussage: Laut geltendem EU-Recht muss Apple seinen Kunden sowieso zwei Jahre Gewährleistung bieten - eine Tatsache, die das Unternehmen europäischen Datenschützern zufolge verschweigt, um seine Kunden in die Irre zu führen und zum Abschluss eines Extra-Vertrages zu bewegen.

Gibt Apple Unterlassungserklärung ab?

Elf europäische Verbraucherschutzorganisationen, darunter auch der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), haben deshalb Apple nun abgemahnt. "Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen", begründet der vzbv diesen Schritt, "diesen Anforderungen genügt die Aufmachung der Apple-Garantie nach Ansicht des vzbv nicht. Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben."

Apple hat laut vzbv bis 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung zu ändern. Sollte dies nicht geschehen, könnten der Firma Klagen und Strafzahlungen drohen.

Bereits im Januar hatte ein italienisches Gericht Apple wegen der Irreführung von Kunden bei AppleCare zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro verurteilt. Damals hatte das Unternehmen erklärt, in Berufung gehen zu wollen. Zum aktuellen Fall will das Unternehmen keine Stellungnahme abgeben.

© Süddeutsche.de/dapd/joku - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: