Internet:Verbraucherzentrale: Gericht untersagt Amazon Tricks mit Gutscheinen

Stuttgart (dpa) - Der Onlinehändler Amazon hat offenbar Gutscheine zum Nachteil von Kunden verrechnet. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, hat sie in einem entsprechenden Streit einen Sieg vor dem Landgericht München errungen. Amazon soll Kunden, die Ware mit einem Gutschein gekauft haben, bei einer Rückgabe nicht den gesamten Wert erstattet haben. Stattdessen soll der Händler den Wert des Gutscheins abgezogen haben. Das Gericht stufte dies als rechtswidrig ein. Amazon muss demnach künftig unmissverständlich die Umstände angeben, unter denen Gutscheine eingelöst werden können.

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Stuttgart (dpa) - Der Onlinehändler Amazon hat offenbar Gutscheine zum Nachteil von Kunden verrechnet. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, hat sie in einem entsprechenden Streit einen Sieg vor dem Landgericht München errungen. Amazon soll Kunden, die Ware mit einem Gutschein gekauft haben, bei einer Rückgabe nicht den gesamten Wert erstattet haben. Stattdessen soll der Händler den Wert des Gutscheins abgezogen haben. Das Gericht stufte dies als rechtswidrig ein. Amazon muss demnach künftig unmissverständlich die Umstände angeben, unter denen Gutscheine eingelöst werden können.

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