Internet:Verbraucherzentrale: Gericht untersagt Amazon Tricks mit Gutscheinen

Stuttgart (dpa) - Niederlage für Amazon: Das Landgericht München hat die Verrechnung von Gutscheinen bei einer Warenrückgabe als rechtswidrig eingestuft. Das teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit.

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Stuttgart (dpa) - Niederlage für Amazon: Das Landgericht München hat die Verrechnung von Gutscheinen bei einer Warenrückgabe als rechtswidrig eingestuft. Das teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit.

Der Onlinehändler Amazon hat Verbraucherschützern zufolge Gutscheine zum Nachteil von Kunden verrechnet. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Freitag (15. August) mitteilte, hat sie in einem entsprechenden Streit einen Sieg vor dem Landgericht München errungen (Aktenzeichen: 17 HK O 3598/14). Demnach hat Amazon Kunden, die Ware mit einem Gutschein gekauft haben, bei einer Rückgabe nicht den gesamten Wert erstattet.

Stattdessen soll der Händler den Wert des Gutscheins abgezogen haben. Das Gericht stufte dies den Angaben zufolge als rechtswidrig ein. Amazon muss demnach künftig die Umstände unmissverständlich angeben, unter denen Gutscheine eingelöst werden können.

Das Gericht war am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auch von Amazon war zunächst keine Reaktion zu erhalten. Das Urteil ist laut Verbraucherzentrale noch nicht rechtskräftig. Auch Schriftsteller hatten zuletzt heftige Kritik an den Methoden des Online-Versandhändlers geübt. Sie werfen Amazon vor, Autoren und ihre Bücher als Druckmittel für mehr Rabatte zu nutzen.

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