Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft voll im Griff. Die erwartete Insolvenzwelle ist aber bislang ausgeblieben. Das liegt vor allem an der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zu viel billigem Geld. Bis Ende September mussten zahlungsunfähige Unternehmen keinen Insolvenzantrag stellen, sogar bis Jahresende muss ein überschuldetes Unternehmen nicht zum Insolvenzgericht gehen.
Insolvenzrecht:Die Zombies kommen
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Bislang gibt es keine Massenpleiten. 2021 greift eine Insolvenzreform. Sie hat zwei größere Nachteile.
Gastbeitrag von Tobias Moser und Carola Rinker
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