Steuererklärung:Diese Haustierkosten lassen sich von der Steuer absetzen

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Wer daheim einen Kratzbaum oder eine Türklappe für die Katze zimmern lässt, kann das in Höhe von bis zu 6000 Euro von der Steuer absetzen. (Foto: mauritius images)

Millionen Bürger haben sich während der Pandemie Hund oder Katze zugelegt. Viele der Ausgaben können Tierhalter steuerlich geltend machen. Ein Überblick.

Von Berrit Gräber, München

Home-Office, viel allein zu Haus: In diesen kontaktarmen Zeiten haben sich viele Deutsche einen tierischen Begleiter ins Haus geholt. Vor allem Hunde stehen hoch im Kurs. Das Statistische Bundesamt meldet allein für die ersten drei Quartale 2020 Rekordeinnahmen von 331 Millionen Euro aus der Hundesteuer, 2,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Online-Händler Zooplus hat seinen Umsatz für Futter und Ausrüstung 2020 um etwa 19 Prozent gesteigert. Schließlich kosten Tiere jede Menge Geld. "Dass man mit Bello & Co zugleich Steuern sparen kann, das wissen nur die wenigsten", sagt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Wer sich in den kommenden Wochen an seine Steuererklärung für 2020 setzt, sollte nicht vergessen, seine "tierischen Ausgaben" abzusetzen. Was das Finanzamt akzeptiert - und welche Kosten draußen bleiben müssen.

Tierhaftpflicht

Der Kaufpreis für ein Haustier, egal ob Hund, Katze, Vogel, exotische Echse oder Fisch, lässt sich steuerlich zwar nicht absetzen. Dafür gibt es Spielraum bei der Tierhalterhaftplicht. Diese Versicherung ist wie die eigene Haftpflicht eine private Police und darf in die Steuererklärung hinein, und zwar als Sonderausgabe. Davon lässt sich aber nur dann profitieren, wenn der zulässige Höchstbetrag von 1900 Euro im Jahr noch nicht ausgeschöpft ist. Bei Zusammenveranlagung liegt das Limit bei 3800 Euro. Andere Tierversicherungen wie etwa gegen Krankheit sind nicht absetzbar.

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Anschaffungen

Kaufrechnungen über fertige Schlafplätze wie Hundekörbe wie auch die Anschaffung von Aquarium oder Terrarium lassen sich steuerlich nicht geltend machen. Wer sich jedoch von Profis eine Hundehütte im Garten bauen, einen Gartenteich für Kois und Goldfische anlegen, daheim Kratzbaum oder Türklappe für die Katze zimmern oder das Aquarium anschließen lässt, kann 20 Prozent des Arbeitslohns in Höhe von bis zu 6000 Euro als Handwerkerleistung absetzen. Das ergibt einen Steuervorteil von bis zu 1200 Euro im Jahr. Ansetzbar sind der Arbeitslohn sowie die Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete, nicht aber das Material. Bezahlt werden muss per Überweisung, nicht bar.

Tier-Wellness

Wer sein Tier in den Hundesalon bringt, kann die entstehenden Kosten nicht von der Steuer absetzen, weil es sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Kommt allerdings der professionelle Tierverschönerer zum Halter nach Hause, beteiligt sich der Fiskus sehr wohl an den Rechnungen. "Unter diesen Vorzeichen ist die Dienstleistung problemlos absetzbar", sagt Georgiadis.

Putzhilfe

Ob regelmäßig füttern, Fell bürsten, baden oder Käfig reinigen: Holt man sich zur Pflege seines Haustiers die Hilfe von Servicekräften ins Haus, kann man deren Rechnungen von der Steuer absetzen. Der Tierhalter darf 20 Prozent der Anfahrts- und Lohnkosten in Höhe von bis zu 20 000 Euro geltend machen. "Das kann die Steuerlast direkt um maximal 4000 Euro im Jahr drücken", sagt Markus Deutsch, Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Der Steuervorteil steht jedem Haushalt nur einmal zu.

Tiersitter

Nur wer einen gewerblichen Profi legal engagiert wie etwa Tiersitter, die sich tagsüber oder zur Urlaubszeit um die Haustiere kümmern, bekommt den Steuervorteil. Rechnungen der Nachbarin, die gegen Bezahlung den Fischteich sauber hält oder Wellensittich und Stallhasen füttert, werden nicht akzeptiert. Die Betreuung des Tieres muss zudem im privaten Haushalt des Besitzers stattfinden, also in dessen Haus, Wohnung oder auf dem Grundstück. Wer sein Tier während einer längeren Dienstreise oder während eines Urlaubs ins Hundehotel gibt, muss die Kosten selbst tragen.

Tierarzt

An den Kosten für den Tierarzt beteiligt sich das Finanzamt nicht. Auch die Hundesteuer, die von den Kommunen erhoben wird, ist steuerlich nicht anerkannt. Sie gilt als private Ausgabe, die zu den Lebenshaltungskosten zählt. Nur wer ein Tier aus beruflichen Gründen hält, wie etwa einen Therapiehund, darf den Tierarzt sowie alle Kosten für die Pflege wie Futter, Körbchen, Leine oder Hundegeschirr als Werbungskosten absetzen.

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