Haushaltsurteil:Umweltbundesamt: Fossile Subventionen abbauen

Dampf steigt aus dem Braunkohlekraftwerk Neurath II von RWE. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Was wird aus den Klima-Plänen der Ampel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt? Das Umweltbundesamt hat einige klare und einfache Vorschläge.

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Berlin (dpa) - Der Präsident des Umweltbundesamts (UBA), Dirk Messner, hat nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts gefordert, klimaschädliche Subventionen abzubauen. Es müssten nun rasch Antworten gefunden werden, wie die ökologische Transformation finanziert werde, wenn die Mittel aus dem Klimafonds wegfallen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Zusätzliche finanzielle Spielräume lassen sich gewinnen, wenn die Bundesregierung umwelt- und klimaschädliche Subventionen jetzt schnell abschmilzt.“ Im Jahr 2018 hätten sich diese nach Berechnungen des UBA auf mindestens 65,4 Milliarden Euro belaufen.

Messner wies darauf hin, dass die G7-Staaten - also die sieben führenden Industriestaaten - bereits im Mai 2016 vereinbart hätten, klimaschädliche Subventionen für Öl, Gas und Kohle bis 2025 zu beenden. „Jetzt könnte ein Fahrplan aufgestellt werden, wie die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland, wie international bereits verabredet, abgebaut werden“, sagte der UBA-Präsident. „Ein Paradebeispiel dafür ist die Energiesteuervergünstigung von Diesel, die den Absatz von Dieselfahrzeugen fördert und den Umstieg auf die Elektromobilität behindert.“ Genauso solle das Dienstwagenprivileg fallen, das bisher vor allen Dingen den Verkauf großer Verbrennerautos fördere und oberen Einkommensgruppen zugutekomme.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung.

© dpa-infocom, dpa:231116-99-968429/2

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