Handel:Spionagevorwürfe gegen H&M

Deutsche Datenschützer haben ein Bußgeldverfahrengegen die Textilkette eingeleitet. Das Unternehmen soll seine Beschäftigten ausgespäht und private Informationen gespeichert haben.

Wegen des Verdachts, Mitarbeiter massiv ausgespäht und auch private Daten über Krankheiten und familiäre Hintergründe gespeichert zu haben, droht dem schwedischen Mode-Riesen Hennes&Mauritz (H&M) ein hohes Bußgeld. Er habe ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet, sagte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Johannes Caspar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Verdacht massiver Verstöße gegen Datenschutzrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe sich erhärtet.

"In der Tat hat es in dem Unternehmen am Standort in Nürnberg eine massive Ausspähung der Beschäftigten gegeben", sagte Caspar der Deutschen Presse-Agentur. "Das hat die Auswertung der uns vorliegenden Protokolle von erheblichem Umfang ergeben." Dabei handele es sich um detaillierte und systematische Aufzeichnungen von Vorgesetzten über ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Eine H&M-Sprecherin teilte der dpa schriftlich mit: "Wir nehmen den Vorfall nach wie vor sehr ernst und bedauern aufrichtig, dass Kolleg*innen betroffen sind." Man kooperiere vollumfänglich mit der Datenschutzbehörde, habe eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und stehe in engem Dialog mit allen Kollegen.

Schon im Dezember hatte Verdi H&M vorgeworfen, dass Vorgesetzte Mitarbeiter eines Nürnberger Call Centers in unzulässiger Weise ausgespäht hätten. Die Mitarbeiter, die für die Abwicklung von Bestellungen zuständig seien, seien von Vorgesetzten zu Gesprächen gebeten worden, die teilweise einen halbprivaten Charakter gehabt hätten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse seien ohne das Wissen der Mitarbeiter gespeichert worden. Nach Gewerkschaftsangaben war die Sache aufgeflogen, nachdem einer der Vorgesetzten die Mitschriften auf einem öffentlich zugänglichen Laufwerksordner abgelegt habe.

Der FAZ zufolge droht H&M laut Datenschutz-Grundverordnung im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von vier Prozent des globalen Jahresumsatzes.

© SZ vom 27.01.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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