Gesetzliche Regelung für Unternehmen:Koalition bringt Frauenquote auf den Weg

Lesezeit: 2 Min.

Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas: Ab 2016 müssen laut ihrem Entwurf 30 Prozent der Aufsichtsräte weiblich sein. (Foto: dpa)

"Die Zeit der Appelle ist vorbei": 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten - diese Vorgabe soll bald für Top-Unternehmen gelten. Für Vorstände und kleinere Unternehmen will die Regierung flexible Quoten einführen. Das entsprechende Gesetz naht - doch der Weg für viele Unternehmen ist noch weit.

Die Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote lieferte in den vergangenen Jahren jede Menge politischen Zündstoff. Die große Koalition einigte sich darauf, eine gesetzliche Regelung zu verankern - nun haben Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) entsprechende Leitlinien vorgelegt.

"Jetzt ist Schluss mit freiwilligen Vereinbarungen, wir werden das Gesetz auf den Weg bringen", sagte Schwesig. Eine Mischung aus festen und flexiblen Quoten soll in Zukunft mehr Frauen zu Führungspositionen verhelfen.

Ab 2016 müssen laut Entwurf 30 Prozent der Aufsichtsräte weiblich sein - allerdings nur in 110 "voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten" Unternehmen. Für die Vorstände gibt es hingegen keine verbindliche Quote. "Damit würde man zu stark in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen", sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Hier setzt die Regierung auf eine Selbstverpflichtung.

Etwa 3500 weitere börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, schon ab 2015 eigene verbindliche Quoten für Aufsichtsrat, Vorstand und obere Management-Ebenen festzulegen. Diese Zielgrößen können unterschiedlich ausfallen und richten sich zum Beispiel danach, wie viele Frauen im Unternehmen bereits Führungsverantwortung tragen oder welche Quote in der Branche üblich ist.

Die Vorgaben sollen auch in den Führungspositionen der Bundesverwaltung sowie der Gerichte und Unternehmen des Bundes gelten - und ebenso in Gremien, in die der Bund Vertreter entsendet. Mittelständische Unternehmen hingegen werden von der Regelung ausgenommen.

Kritisiert an den Plänen kommt unter anderem vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und vom CDU-Wirtschaftsrat. "Mit der Quote von 30 Prozent greift die Politik in die Personalentscheidungen der Aktionäre großer Unternehmen ein", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer der Passauer Neuen Presse. Kurt Lauk, Präsident des CDU-Wirtschaftsrats, wies auf die Gefahr hin, dass Führungsorgane blockiert werden könnten.

In den Dax-Unternehmen war 2013 gut jedes fünfte Aufsichtsratsmitglied eine Frau, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) berechnet hat. Acht der 30 größten börsennotierten Firmen erfüllen derzeit bereits die 30-Prozent-Quote. Weniger weiblich sind allerdings noch die Vorstände: Laut DIW besetzten Frauen Ende 2013 nur 6,3 Prozent der Vorstandsposten - weniger als 2012. Insgesamt hat der Frauenanteil in der Privatwirtschaft seit acht Jahren kaum zugenommen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bekannt gab.

Mit der neuen Regelung wird es jedoch ernst für die Unternehmen: Erfüllen sie die Quoten nicht, bleiben die Posten leer. "Die Zeit der Appelle ist vorbei", sagte Justizminister Heiko Maas. "Wir haben heute die am besten ausgebildeten Frauen überhaupt. Das muss sich endlich auch in den Chefetagen widerspiegeln."

© Süddeutsche.de/dpa/afp/rtr/kir/ots - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: