Geldwerkstatt:Ohne Aufpreis überweisen

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Niedrige Zinsen, hohe Unsicherheit - wie soll man da noch sein Geld investieren? In der "Geldwerkstatt" erklären wir aktuelle Fragen zur Geldanlage. (Foto: SZ-Grafik)

Seit dem 13. Januar gelten neue Regeln fürs Bezahlen. Für Bankkunden ändert sich nun einiges.

Von Nils Wischmeyer, München

Schneller, günstiger, sicherer: Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrer neuen Richtlinie für Zahlungsdienste ambitionierte Ziele. Seit dem 13. Januar ist sie nun auch in Deutschland in Kraft. Während Banken und Fintechs über einige Änderungen noch ächzen, können Kunden tatsächlich auf vielen Ebenen profitieren. Wo überall, das lässt sich in den seitenlangen Texten der Banken nachlesen. Doch wer liest die klein gedruckten Zeilen schon komplett? Eben. Deshalb hier die wichtigsten Änderungen.

Die Nostalgiker unter den Bankkunden werden es als Erste bemerken: Die Liste mit den Transaktionsnummern (Tan) verschwindet von Januar an. Kunden müssen sich stattdessen anders ausweisen. Verbraucher können dann zum Beispiel eine Pin, eine mit einem Generator erzeugte Tan oder ein biometrisches Merkmal wie einen Fingerabdruck beliebig kombinieren. Das macht das Bezahlen sicherer, aber auch unbequemer, kritisiert der Handelsverband Deutschland.

Egal, ob offline oder online: Händler dürfen keinen Aufpreis mehr für eine Zahlungsmethode nehmen. Ob man mit Karte, Sepa-Überweisung oder Lastschrift bezahlt, der Preis muss derselbe sein. Auch dürfen Anbieter bei Buchung eines Hotels oder eines Autos künftig den Betrag nicht mehr auf dem Konto des Kunden sperren. Mit Inkrafttreten der Richtlinie muss der Verbraucher dem explizit zustimmen.

Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haften Kunden künftig nur noch bis zu 50 Euro. Das gilt auch für Online-Banking. Ist der Schaden größer, muss ihn die Bank übernehmen. Besonders erfreulich: Das Geld muss bereits einen Tag nach Meldung des Betrugs auf dem eigenen Konto sein. Kommt es zu einer Fehlüberweisung, soll die Bank zum Freund und Helfer werden. Sie muss dem Kunden alle Informationen bereitstellen, damit er den Betrag zurückholen kann.

Die wohl wichtigsten Änderungen finden im Hintergrund statt. Die Kunden dürfen mit den Daten für ihr Bankkonto nun machen, was sie möchten und diese etwa einem Start-up, Amazon oder Check24 geben. Das ging bisher auch schon, bewegte sich jedoch in einer rechtlichen Grauzone. Die Bank muss nun eine Schnittstelle schaffen, über die Drittanbieter auf Bankdaten zugreifen dürfen. Die Kunden können ihre Bank wie einen Baukasten zusammenbauen ( siehe oben). Vorausgesetzt, sie wollen das. Sonst bleibt alles beim Alten.

Sind aber die hochsensiblen Kontodaten überhaupt sicher? Mit der neuen Richtlinie hat die EU die Industrie der Finanz-Start-ups einer Lizenzierung unterworfen. Wer die Anforderungen an die Sicherheit nicht erfüllt, wird nicht zugelassen. Nicht alle jungen Start-ups werden diesen Prozess mitgehen und einige werden wohl aus dem Markt ausscheiden. Wer dabei bleibt, unterliegt der Kontrolle der staatlichen Finanzaufsicht, der Bafin. Verbraucherschützer warnen trotzdem davor, leichtfertig mit den eigenen Bankdaten umzugehen. Wer nicht aufpasse, könnte auf Tricksereien oder Betrüger hereinfallen, die sich Kontodaten erschleichen wollen. Es gilt, was bisher auch gilt: Sensible Daten sollten nur an Firmen weitergegeben werden, denen man vertraut.

© SZ vom 15.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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