Geldwäschegesetz:Einmal Barren für 15.000 Euro, bitte

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Goldanleger können aufatmen: Banken dürfen anonyme Bareinzahlugen nur bis 1000 Euro annehmen - doch bei Edelmetallen ist es möglich, bis zu 15.000 Euro ohne Ausweiskontrolle zu kaufen.

Simone Boehringer

Goldanleger können aufatmen. Die geplante Verschärfung des Geldwäschegesetzes betrifft nicht den Edelmetallhandel. Das bedeutet: Auch weiterhin können Gold- und Silberfans bis zur bisherigen Grenze von 15.000 Euro bar und ohne sich auszuweisen, Glänzendes einkaufen. Das stellte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der FDP klar.

In Krisenzeiten setzen Investoren verstärkt auf Gold. Kein Wunder, dass der Preis für das Edelmetall immer neue Rekordwerte erreicht. (Foto: dapd)

In dem Schreiben von Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es, dass von der geplanten Herabsetzung anonymer Bargeschäfte nur "Geldtransfers" betroffen seien. Diese könnten "ausschließlich von Zahlungsdienstleistern, das heißt von Kreditinstituten und Zahlungsinstituten, erbracht werden, jedoch nicht von Unternehmen der Edelmetallbranche und anderen Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln". Geschäfte bei letzteren laufen demnach unter dem Begriff "Transaktion", die demnach von der geplanten Limitherabsetzung nicht betroffen sind. Die Grenze für anonyme Geldtransfers soll von 15.000 auf 1000 Euro fallen.

Bei Edelmetallhändlern und Goldfans hatte es Befürchtungen gegeben, dass ein Teil des Geschäfts wegen der neuen Geldwäschepräventionen wegfallen könnte oder Anleger ihre Edelmetallkäufe vorzögen, wenn die Grenze für Bargeldgeschäfte derart drastisch falle. Schon für eine einzige Unzen-Münze des begehrten südafrikanischen Krügerrands in Gold müssen derzeit etwa 1300 Euro bezahlt werden. Jeder Sammler oder Erwerber eines größeren Weihnachtsgeschenks aus Gold hätte sich dafür extra ausweisen müssen. Vor allem kleinere Händler fürchteten den bürokratischen Mehraufwand.

Betroffen von der geplanten Herabsetzung der Bargeldgrenze sind vor allem Banken. Hier soll die Grenze für anonyme Bareinzahlungen auf fremde Konten gesenkt werden. Liegt der Betrag über 1000 Euro, sollen die Institute verpflichtet werden, die Identität des Einzahlers festzustellen. Wegen der damit einhergehenden hohen Kosten "kann man davon ausgehen, dass viele Banken den Service dann nicht mehr anbieten, weil sie die Kosten kaum an die Kunden weitergeben können", erklärt Frank Schäffler (FDP), der für das Gesetz zuständige Berichterstatter seiner Fraktion im Bundestag, im Gespräch mit der SZ. Der Bundesrat hatte das Vorhaben daher schon kritisiert.

Neben Banken werden sich mit dem "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention" vor allem auch die Praktiken der E-Geld-Branche verändern, meint Schäffler. E-Geld erlaubt teilweise die anonyme Bezahlung im Internet über zuvor an Kiosken oder Drogerien erworbenen Bezahlkarten. "Das Finanzministerium beabsichtigt mit dem Gesetz, die Verkaufsstellen für die Bezahlkarten zu regulieren. Sie sollen die Identität der Käufer feststellen, gleich wie hoch der Betrag der erworbenen Karte ist", erläutert Schäffler. "Das wäre wohl der Tod der Branche, denn dann könnte man gleich mit Kreditkarte bezahlen", folgert der Bundestagsabgeordnete. Die Entscheidung über die entsprechende Gesetzesvorlage zur Geldwäscheprävention ist für Ende November geplant.

© SZ vom 20.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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