Geldanlage:Die Rolle der Vermittler

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Sie brachten neue Kunden und kassierten hohe Provisionen: Auch die Händler der PIM-Gold-Vertriebsgesellschaft werden beklagt. Versichert sind sie nicht.

Von Katharina Kutsche, München

"Sie arbeiten mit uns absolut risikofrei." So steht es in einem der bunten Prospekte, mit denen die Premium Gold Deutschland (PGD) um neue Vermittler warb. "Dynamische Berater" suchte die Vertriebsgesellschaft von PIM Gold in Deutschland und Österreich. Man biete eine kostenlose und fundierte Ausbildung und ein lukratives Provisionsmodell. Das jedenfalls stimmte durchaus: Aus dem Gutachten des Insolvenzverwalters ergibt sich, dass die PIM Gold innerhalb von zehn Jahren einen Umsatz von einer halben Milliarde Euro gemacht hat. Und allein 46 Millionen sind als Provisionen an all jene gegangen, die weitere Anleger anschleppten.

Absolut risikofrei war die Arbeit aber nicht. Eine Vielzahl der Anlagevermittler von PGD und PIM Gold werden derzeit auf zivilrechtlichem Weg verklagt. "Die PIM-Gold-Vermittler sind grundsätzlich nicht haftpflichtversichert", sagt Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld. BEMK vertritt mehr als 70 Vermittler, man habe der Staatsanwaltschaft Mithilfe angeboten.

Die Kunden klagen auf Schadenersatz in voller Höhe

Eine der Angeklagten ist eine Goldhändlerin, die sowohl als Einzelperson verklagt wird, aber auch als Verantwortliche eines Unternehmens, das PIM-Anlagen vermittelte. Sie möchte ihren Namen nicht in der Zeitung lesen: Ihren Betrieb habe sie abwickeln müssen aufgrund der negativen Nennungen und der Vorverurteilung in einem regionalen Medium. "Es werden so viele Ansprüche gegen mich geführt, dass ich nicht einmal einen Bruchteil davon bedienen könnte", sagt die Beklagte. Ihre ehemaligen Kunden klagen auf Schadenersatz in voller Höhe des jeweiligen Kaufpreises, insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro. Dabei habe nicht sie die Kundengelder erhalten, sondern die PIM.

Dass PIM und PGD ein Schneeballsystem betrieben haben könnten, sei ihr "zu keiner Zeit" klar gewesen. Die Händlerin habe sich in Heusenstamm, dem Sitz der PIM, das Goldlager ansehen können. Auch sei von Anwälten und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt worden, dass die Goldbestände in den Lagern die Kundenansprüche deckten. In der Gesamtbetrachtung sei ihr das gesamte Geschäftsmodell plausibel erschienen. "Deshalb habe ich selbst noch bis zum August 2019 ganz erhebliche Beträge in die PIM Gold GmbH investiert."

Inwieweit die Gerichte in der Sache für die Anleger oder für die Vermittler entscheiden, klärt sich in den kommenden Monaten. Während die Goldkäufer argumentieren, die Vermittler hätten wissen müssen, wie es um die PIM stand, sieht sich die Gegenseite selbst als Betrugsopfer. Die Bremer Kanzlei von Rechtsanwalt Sascha Schiller führt nach eigenen Angaben rund 20 Zivilklagen für einzelne Anleger. Darunter sei auch der Fall eines Mandanten, der fast eine Viertelmillion Euro angelegt habe. Verhandelt wird vor dem Landgericht in Stuttgart, weitere Fälle behandeln etwa die Landgerichte in Darmstadt und Leipzig. In der sächsischen Stadt rechne man Ende Oktober mit einer ersten Entscheidung, so Schiller.

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