Geheimdienste:Klage gegen Internet-Überwachung des BND

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Netzwerkkabel in einem Serverraum. (Foto: dpa)
  • Die Betreiber des weltweit größten Internetknotenpunkts DE-CIX in Frankfurt wollen Klage gegen die Überwachung durch den BND einreichen.
  • Von DE-CIX beauftragte Experten halten das geltende G-10-Gesetz, das den BND der Aufsicht einer Bundestags-Kommission unterstellt, für nicht präzise genug. Ausschussmitglieder fühlen sich vom BND und der Bundesregierung zunehmend hinters Licht geführt.
  • Auch die uneingeschränkte Überwachung von Ausländern halten die Experten nicht für gesetzeskonform.
  • Die Bundesregierung lenkt jetzt ein und will eine Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen. Die Überwachung soll damit rechtlich abgesichert werden.

Von Georg Mascolo, Berlin

Der Betreiber des weltgrößten Internet-Knotens, des DE-CIX in Frankfurt, will sich gegen die Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst wehren. DE-CIX-Aufsichtsrat Klaus Landefeld sagte Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR, man "bezweifle die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen" und halte sie "für unzulässig". Landefeld kündigte eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht an, notfalls werde man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

DE-CIX gehört dem Eco-Verband der deutschen Internet-Wirtschaft. Zu den Kunden gehören alle großen Telekommunikations-Anbieter, etwa die Telekom, Vodafone oder AT&T.

In Frankfurt laufen Netze aus aller Welt zusammen

Nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden über den US-Geheimdienst NSA und weltweite Überwachungspraktiken war bekannt geworden, dass der BND in Frankfurt - der selbsternannten "Welthauptstadt des Internet" - die Kommunikation überwacht. Bei DE-CIX laufen Netze aus aller Welt zusammen, der Datendurchsatz beträgt drei Terabit in der Sekunde. Seit mindestens 2009 fängt der BND hier im großen Umfang Telefonate, Chats und E-Mails ab.

DE-CIX plant, externe Gutachter, wie zum Beispiel den ehemaligen Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, mit der juristischen Einordnung der Massenüberwachungen zu beauftragen. Papier hatte das Vorgehen des BND in der Vergangenheit kritisiert.

Nach bisheriger Praxis werden Ausländer ohne Einschränkung abgehört

DE-CIX bemängelt, dass das für die Überwachung deutscher Kommunikation einschlägige G-10-Gesetz veraltet und für das digitale Zeitalter nicht präzise genug sei. Zudem will die Firma prüfen lassen, ob die bisherige BND-Praxis, Ausländer ohne jede Einschränkung abzuhören, mit deutschem Recht vereinbar ist. "Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig vogelfrei betrachtet werden", sagt Landefeld. Dies wird aber weltweit von Geheimdiensten so gesehen und war nach den Snowden-Enthüllungen in die Kritik geraten. Papier hält dies, anders als die Bundesregierung, für verfassungswidrig.

DE-CIX hatte sich bereits 2008 an die G-10-Kommission des Bundestags gewandt, um über seine Bedenken zu sprechen. Doch das Kanzleramt habe dies unterbunden, berichtete Landefeld vergangenen Monat dem NSA-Untersuchungsausschuss. Er kritisierte dies als "Powerplay".

Neue gesetzliche Regelung soll Überwachung durch Bundestag sicherstellen

Die Bundesregierung sucht nun nach einem Weg, die Überwachungsmethoden mit einer neuen gesetzlichen Regelung abzusichern - darauf dringt auch die SPD. Zuletzt war die Kritik an den BND-Praktiken immer lauter geworden, vor allem in der dafür zuständigen G-10-Kommission des Bundestages. Deren Mitglied Frank Hofmann, ein früherer SPD-Bundestagsabgeordneter, erhebt jetzt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und spricht von "Trickserei" und einer "Täuschung der Kommission".

Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass die Praktiken rechtmäßig seien und alle parlamentarischen Gremien ordnungsgemäß unterrichtet würden. Nun will sie noch vor der Sommerpause den neuen Gesetzentwurf vorlegen.

© SZ vom 23.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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