Frankfurter Flughafen:Trotz Streik-Absage der Fluglotsen fallen mehr als 200 Flüge aus

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Der Solidaritätsstreik der Fluglotsen ist gerichtlich verboten worden, doch allein die Ankündigung beeinträchtigt den Flugverkehr in Frankfurt: Unzählige Maschinen sind verspätet, etwa 250 Flüge müssen gestrichen werden. Der Arbeitskampf der Vorfeld-Mitarbeiter hält unvermindert an. Über dessen Rechtmäßigkeit entscheidet das Arbeitsgericht an diesem Mittwoch.

Trotz Absage des Streiks der Fluglotsen kommt es auf dem Frankfurter Flughafen weiter zu zahlreichen Ausfällen und Verspätungen: Am Mittwoch würden auf Deutschlands größtem Airport im Laufe des Tages bis zu 250 Flüge annulliert, sagte ein Fraport-Sprecher.

50 davon müssten wohl wegen der Streikandrohung der Fluglotsen gestrichen werden, denn die Deutsche Flugsicherung hatte einige Fluglinien angewiesen, den Frankfurter Flughafen in der Streik-Zeit nicht anzufliegen.

Die übrigen Ausfälle gehen auf den anhaltenden Ausstand der Vorfeld-Beschäftigten zurück. Allein die Lufthansa, die in Frankfurt ihre Heimatbasis hat, muss wohl 160 Flüge streichen. Der normale Flugplan hätte für Mittwoch insgesamt 1260 Starts und Landungen vorgesehen.

"Bei den Verspätungen handelt es sich um Langstreckenflüge, die wegen des befürchteten Streiks der Fluglotsen an ihren Ausgangsflughäfen später gestartet sind", so der Fraport-Sprecher. Trotz der Behinderungen könne man aber einen "geregelten und ruhigen Ablauf" am Flughafen sicherstellen.

Die Fluglotsen hätten ihre Arbeit von fünf bis elf Uhr niederlegen und damit ihre Solidarität mit den streikenden Vorfeldbeschäftigten bekunden wollen. Das Frankfurter Arbeitsgericht hatte am späten Dienstagabend aber die Ausweitung des Streiks auf die nicht vom Tarifkonflikt betroffenen Fluglotsen untersagt. Die Richter rügten die Unverhältnismäßigkeit des angedrohten Streiks, der zu einem Stillstand des größten deutschen Drehkreuzes geführt hätte.

Für diesen Mittwoch ist die Entscheidung über den Arbeitskampf der Vorfeld-Mitarbeiter vorgesehen. Auch dagegen hatte die Arbeitgeberseite eine einstweilige Verfügung beantragt. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hatte angekündigt, diesen Streik in jeden Falle wie geplant bis Donnerstagmorgen fortsetzen zu wollen.

Gewerkschaft legt Berufung ein

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kündigte noch in der Nacht an, wegen des Verbots des Lotsen-Streiks in Berufung zu gehen. Falls man in der zweiten Instanz recht bekomme, könne man den Unterstützungsstreik sehr kurzfristig starten, sagte GdF-Sprecher Matthias Maas.

Der Flughafenbetreiber Fraport hat die Gerichtsentscheidung begrüßt: "Es wäre zu einem Chaos auf dem Frankfurter Flughafen gekommen", sagte Arbeitsdirektor Herbert Mai am Mittwochmorgen. Dies wäre unverhältnismäßig gewesen. Es sei nun ganz wichtig, wieder zu einer Einigung mit der Gewerkschaft zu kommen. Das bislang letzte Fraport-Angebot vom Freitagabend gelte weiterhin. "Das ist die Grundlage eines möglichen Abschlusses und einer möglichen Lösung des Konfliktes."

Unterdessen sieht die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, mit Blick auf den Tarifkonflikt am Frankfurter Flughafen "gesetzlichen Handlungsbedarf". Der Leipziger Volkszeitung sagte sie: "Es gibt gesetzlichen Regelungsbedarf, um zukünftig auszuschließen, dass eine kleine Gruppe durch einen Arbeitskampf eine ganze Sparte lahmlegen kann."

Auch der Präsident des Bundesverbandes der Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch, appelliert an die Politik, dem "Erpressungspotential kleiner Gruppen" durch eine gesetzliche Regelung entgegenzuwirken.

Der Linkspartei gehen hingegen die Streikmöglichkeiten der Arbeitnehmer nicht weit genug: "Wir sind für eine umfassende Liberalisierung des veralteten und restriktiven deutschen Streikrechts", sagte Parteichef Klaus Ernst. Dazu gehörten ein Streikrecht für Beamte und die Legalisierung von politischen Streiks. "Wir müssen beim Streikrecht endlich Anschluss an die europäische Normalität bekommen", forderte Ernst.

© dpa/Reuters/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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