Flexi-Rente:Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen

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Der Spitzenverband der Arbeitgeber hat ein neues Konzept für die Flexi-Rente vorgelegt. Das soll zeigen: Die starren Vorschriften aufzuheben, hätte gleich mehrere Vorteile.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Ob aus Spaß, Langeweile oder wegen des Geldes - immer mehr Menschen im Rentenalter arbeiten. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den über 65-Jährigen liegt bundesweit mittlerweile bei 7,8 Prozent. In Zukunft könnten es noch deutlich mehr werden. Eine Arbeitsgruppe der Koalition soll bis Herbst Vorschläge für einen weniger starren Rentenbeginn vorlegen. Dabei geht es auch um die Frage, als Gegenmodell zu der bei den Unternehmern unbeliebten Rente ab 63 Anreize zu finden, für Beschäftigte ein längeres Arbeitsleben attraktiver zu machen. Dafür gibt es jetzt einen Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Die Arbeitgeber wollen erfahrene und gute Mitarbeiter gerne länger behalten, auch weil sie fürchten, in Zeiten eines drohenden Mangels an Facharbeitern oder Ingenieuren diese nicht oder nicht so schnell ersetzen zu können. Der oberste Grundsatz der BDA lautet deshalb: "Jeder soll unbeschränkt zur Altersrente hinzuverdienen dürfen" - von wenigen Ausnahmen abgesehen. Noch ist dies nur sehr beschränkt möglich: Nur wer die gesetzliche Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und drei Monaten erreicht hat und dann regulär ohne Abschläge in den Ruhestand geht, kann unbegrenzt Geld verdienen, ohne Abstriche von seiner Rente befürchten zu müssen. Auch Minijobs sind unproblematisch.

Wer aber als Frührentner regelmäßig mehr als 450 Euro verdient, bekommt je nach Höhe des Zusatzeinkommens nur noch zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Rente ausgezahlt. Diese Teilrente ist so unattraktiv, dass sie im Moment nur 3200 Männer und Frauen nutzen. Die Arbeitgeber folgern daraus: "Die heute geltenden Hinzuverdienstregeln werden vielfach als Arbeitsverbot verstanden."

Arbeitgeberverbände wollen Vorschriften deutlich lockern

Die starren Vorschriften aufzuheben, hätte aus Sicht der BDA mehrere Vorteile: Für die Betroffenen fallen im Nachhinein keine größeren Rentenrückzahlungen an. Die Rentenversicherungsträger müssten das Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr überwachen. Arbeitgeber könnten leichter ehemalige, in den vorgezogenen Ruhestand gewechselte Mitarbeiter ins Unternehmen zurückholen, wenn sie zum Beispiel Arbeitnehmer wegen einer Eltern-, Pflegezeit oder einen längeren Krankheit vorübergehend ersetzen müssen. Arbeitslose, die mit 63 in Rente gegangen sind und danach eine Stelle bekommen, könnten wieder Vollzeit ohne Einbußen auf die Rente arbeiten.

Auf zwei Ausnahmen pochen die Arbeitgeberverbände in ihrem Positionspapier allerdings doch. Erstens: Besteht das bisherige Arbeitsverhältnis fort, sollte es weiter Hinzuverdienstgrenzen geben. Sonst würde ja jeder Arbeitnehmer, der weiter voll arbeiten will, sich durch eine vorzeitige Altersrente die Rentenversicherungsbeiträge sparen. In solchen Fällen dürfe das Einkommen aus Rente und Job "bis zur Höhe des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens" liegen.

Zweitens: Langjährig Versicherte, die von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, sollen wie bei einem Minijob nur bis zu 450 Euro zusätzlich verdienen dürfen. Dadurch soll es keine zusätzlichen Anreize geben, diese Rente ab 63 zu beanspruchen, "deren Zahlung mit Mehrbelastungen der Rentenversicherung verbunden ist". Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen und mehr arbeiten wolle, solle die schon bislang geltende Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen nutzen.

Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß hatte ebenfalls vorgeschlagen, sich bei der Obergrenze für Teilrente und Zuverdienst am zurückliegenden Einkommen zu orientieren. Gut möglich, dass dieses alte Kombi-Renten-Modell der schwarz-gelben Koalition nun wieder zu neuem Leben erweckt wird.

© SZ vom 28.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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