CDU:Stettner kündigt Zulage für Beschäftigte freier Träger an

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Eine Mitarbeiterin steht in der Kita Biberburg in Gatow, in der ein Teil der Einrichtung wegen Personalmangels derzeit ungenutzt ist. (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Verbände und Gewerkschaften fordern seit Längerem, die Hauptstadtzulage auch bestimmten Beschäftigten außerhalb des Landesdienstes zu zahlen. Nun kündigt die CDU eine alternative Variante an.

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Berlin (dpa/bb) - Viele Beschäftigte freier Träger in Berlin könnten bald mehr Geld im Portemonnaie haben. Das Land gewährt ihnen eine sogenannte Sozial- und Erziehungszulage in Höhe von 130 Euro monatlich, wie CDU-Fraktionschef Dirk Stettner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Träger, die Zuwendungen vom Land erhalten, könnten die Anträge für den entsprechenden finanziellen Ausgleich ab sofort in den zuständigen Bewilligungsstellen stellen. Das gelte auch für eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro. 

Von der Sozial- und Erziehungszulage, die bis zu einer bestimmten Gehaltsstufe gezahlt wird, profitieren laut Stettner etwa zwei Drittel der Beschäftigten bei den sogenannten Zuwendungsempfängern. Es handelt sich zum Beispiel um Erzieher, Sozialarbeiter oder Pädagogen in freien Kitas oder Horten, aber auch um Mitarbeiter in Beratungsstellen sozialer Organisationen.  

Die Zulage ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Hauptstadtzulage von 150 Euro monatlich, die viele Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst Berlins seit November 2020 erhalten. Ausgenommen sind hier nur sehr hohe Besoldungsgruppen. 

Zuletzt hatten Gewerkschaften und Verbände freier Träger vehement gefordert, diese Hauptstadt-Zulage auch für ihre Beschäftigten zu zahlen, weil auch diese Berlin am Laufen hielten. Stettner lehnte das ab und verwies auf das im Vorjahr erzielte Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder. 

Dieses sichere unter anderem den Erhalt der Hauptstadtzulage für die Berliner Landesbeschäftigten in ihrer bestehenden Form. „Forderungen, die Hauptstadtzulage auf die freie Trägerlandschaft auszuweiten, übersehen, dass eine solche Ausweitung in der Tarifgemeinschaft der Länder nicht durchsetzbar war und dazu führen würde, dass der erreichte Verhandlungserfolg für die Landesbeschäftigten massiv gefährdet würde.“

© dpa-infocom, dpa:240227-99-140523/2

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