Falschabrechnungen in Krankenhäusern:Strafe muss sein

Blick durch das Fenster von einem Operationssaal einer Berliner Klinik: Das Krankenhaus muss kein Bußgeld fürchten, wenn es falsch abrechnet. (Foto: dpa)

Wenn Kassen die Rechnungen von Kliniken kontrollieren, droht ihnen Bußgeld - falls die Kontrolleure nicht fündig werden. Die Krankenhäuser wiederum werden für fehlerhafte Rechnungen nicht bestraft. Das muss sich ändern.

Ein Kommentar von Guido Bohsem

Nehmen wir einmal an, die Spielregeln bei Verkehrskontrollen würden geändert. Die Polizei dürfte zwar weiterhin nach Ermessen Autos oder Motorräder anhalten, die Fahrzeuge untersuchen und den Fahrer pusten lassen. Sollte sich aber der Fahrer als ausreichend nüchtern herausstellen und auch sonst nichts zu finden sein, bekäme er 50 Euro. Die Polizei müsste also ein Knöllchen zahlen, weil sie das Fahrzeug unnötig kontrolliert hätte.

Abwegig? Blödsinnig? Das kann man aus gutem Grund so sehen. Im Gesundheitssystem allerdings ist ein solches Bußgeld für Kontrolleure gang und gäbe. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Rechnung eines Krankenhauses prüft, ohne fündig zu werden, muss er 300 Euro Strafe zahlen. Stellt sich hingegen heraus, dass die Klinik falsch abgerechnet hat, muss sie lediglich das zu viel gezahlte Geld zurückerstatten. Eine Strafe ist nicht vorgesehen.

Dieses Sanktionssystem wurde erdacht, um einer Willkür der Kassen bei der Kontrolle vorzubeugen. Es soll sich schließlich nicht lohnen, einfach jede Abrechnung unter Verdacht zu stellen. So weit, so gut. Doch es ist höchste Zeit, ein Gleichgewicht zu schaffen und auch die Kliniken für gezielte Falsch-Abrechnungen zu bestrafen - zumindest diejenigen, die besonders dreist schummeln. Nur mit einer Strafe kann man verhindern, dass sie immer weiter falsch abrechnen.

© SZ vom 11.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: