EZB-Anleihenkäufe:Verhältnismäßig kompliziert

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War Abgeordneter, Minister und stellvertretender CSU-Vorsitzender, nun ist er als Anwalt in die Causa Cum-Ex involviert: Peter Gauweiler. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

CSU-Politiker Gauweiler will die Anleihenkäufe der Bundesbank stoppen lassen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet wohl erst im Herbst.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wenn es nach dem CSU-Politiker und Karlsruher Dauerkläger Peter Gauweiler ginge, dann müsste die Bundesbank an diesem Donnerstag den geordneten Rückzug vom Anleihekauf antreten. Denn die Drei-Monats-Frist, die das Bundesverfassungsgericht in seinem spektakulären EZB-Urteil gesetzt hatte, ist abgelaufen. Und die Dokumente, mit denen die Europäische Zentralbank die von Karlsruhe geforderte Verhältnismäßigkeit des Anleihekaufprogramms PSPP ("Public Sector Purchase Programme") untermauern wollte, hält Gauweilers juristischer Vertreter Dietrich Murswiek für unzureichend - jedenfalls soweit er das nachvollziehen könne. Denn drei Dokumente sind als geheim eingestuft. Ende vergangener Woche hat Murswiek Einsicht in die Dokumente beantragt, und in den nächsten Tagen wird er aller Voraussicht nach beim Bundesverfassungsgericht eine sogenannte Vollstreckungsanordnung beantragen. Falls nicht noch ein Wunder geschieht.

Eine Vollstreckungsanordnung? Im deutschen Rechtsstaat hat man sich daran gewöhnt, dass Verfassungsorgane und Behörden höchstrichterliche Urteile befolgen, auch wenn sie dabei manchmal die Faust in der Tasche ballen. Die Idee, es könnte sozusagen ein Gerichtsvollzieher aus Karlsruhe nach Frankfurt entsandt werden, um der Bundesbank Rechtsgehorsam beizubringen, wirkt befremdlich. Und doch: Der Erlass einer Vollstreckungsanordnung ist in Paragraf 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgesehen. Als sich vor zwei Jahren der Oberbürgermeister von Wetzlar gegen eine eindeutige Karlsruher Anordnung stellte und der NPD den Zugang zur Stadthalle verweigerte, hätten die Richter die Polizei ins Rathaus schicken können; weil der Termin schon verstrichen war, blieb es bei der schlecht gelaunten Mitteilung, bei der Stadt Wetzlar bestünden "Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen".

Die Causa EZB ist freilich sehr viel komplizierter. Es geht nicht allein darum, eine Tür zu öffnen, sondern um die anspruchsvolle Würdigung, ob die von der EZB vorgelegten Papiere den Karlsruher Ansprüchen an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung genügen. Ob die EZB also abgewogen hat zwischen ihren geldpolitischen Zielen und den Nebenwirkungen für die Wirtschaftspolitik, wie zum Beispiel den Niedrigzinsen, unter denen Sparer leiden. Allerdings war die EZB nicht selbst am Karlsruher Verfahren beteiligt. Das Urteil ist vielmehr an Bundesregierung und Bundesrat gerichtet: Sie seien "aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Europäische Zentralbank hinzuwirken", heißt es dort. Und dass sie inzwischen darauf "hingewirkt" haben, die EZB möge bitte liefern, wird man ihnen kaum absprechen können.

Hinzu kommt: Regierung, Parlament und auch Bundesbankpräsident Jens Weidmann sehen die Karlsruher Vorgaben nunmehr als erfüllt an. Zwar wird, wer sehr pingelig ist, auch zum gegenteiligen Ergebnis kommen können; Murswiek etwa bemängelt, dass die Negativwirkungen des Kaufprogramms nicht einmal berechnet worden seien. Allerdings wird das Bundesverfassungsgericht eine solche Detailprüfung nicht selbst vornehmen. Denn in der Frage, ob die EZB-Begründung ausreicht, genießen die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag einen Einschätzungsspielraum. Peter Michael Huber, zuständiger Berichterstatter in dem Verfahren, ist nach dem Urteil mehrfach gefragt worden, wie groß denn dieser Spielraum sei. Seine Antwort lautete stets: sehr weit.

Karlsruhe wird also nur dann einschreiten, wenn es die Begründung und ihre Prüfung als völlig unzureichend identifiziert. Bis es so weit ist, wird es noch eine Weile dauern. Dem Vernehmen nach ist erst im Herbst mit einer Entscheidung zu rechnen; bis dahin darf die Bundesbank munter weiterkaufen. Entscheiden wird dann übrigens der Zweite Senat in neuer Besetzung. Also mit der auf Vorschlag der Grünen gewählten Richterin Astrid Wallrabenstein. Andreas Voßkuhle, gemeinsam mit Huber Architekt der diversen Urteile zur EZB, ist nach Ende seiner Amtszeit ausgeschieden.

© SZ vom 06.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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