Europäischer Gerichtshof:Niederlage für gesetzliche Krankenkasse

Verbraucher in der EU sollen vor irreführender Werbung geschützt werden, unabhängig davon, ob das fragliche Unternehmen privat oder öffentlich geführt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Anlass war der Fall einer deutschen Betriebskrankenkasse.

Auch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland müssen sich an das in der EU geltende Verbot unlauterer Geschäftspraktiken halten. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse einen öffentlichen Charakter habe und im Allgemeininteresse arbeite, sei sie nicht vom Verbot unlauterer Geschäftspraktiken ausgenommen. Sie gelte ebenfalls als Gewerbetreibender.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Klage gegen die Betriebskrankenkasse BKK Mobil Oil (Hamburg). Verbraucherschützer monierten Aussagen aus dem Jahr 2008, wonach die BKK-Mitglieder bei einem Wechsel der Krankenkasse finanzielle Nachteile riskierten.

Der Bundesgerichtshof sah darin ebenfalls eine irreführende Praxis, wollte aber von den höchsten EU-Richtern wissen, ob das EU-Verbot möglicherweise für eine gesetzliche Krankenkasse nicht gelte. Der EuGH entschied: Die Richtlinie wolle ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und irreführender Werbung. Deshalb müsse sie unabhängig vom öffentlichen oder privaten Charakter eines Unternehmens gelten.

© Süddeutsche.de/dpa/ihe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: