EU-Finanzminister:Schäuble, Oasen und Einlagensicherung

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Die Finanzminister haben sich darauf geeinigt, die Steuerflucht von Konzernen stärker zu bekämpfen.

Von Alexander Mühlauer, Luxemburg

Die EU-Finanzminister haben sich im Grundsatz darauf geeinigt, die Steuerflucht von Konzernen stärker zu bekämpfen. Da allerdings noch letzte Vorbehalte von Belgien und Tschechien ausgeräumt werden müssen, läuft die Zustimmungsfrist zu den neuen Regeln bis Montag, 24 Uhr.

Sollten bis dahin keine Einwände mehr kommen, gilt der am Freitag in Luxemburg vereinbarte Kompromiss als beschlossen. Jede Harmonisierung des Steuerrechts bedarf in der EU der Einstimmigkeit. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das Ergebnis als "wichtigen Schritt", mit dem "aber natürlich nicht alles gelöst" sei. Die Kreativität der Beratungsfirmen bei Steuervermeidungspraktiken sei nach wie vor groß.

Schäuble verwies nach dem Treffen mit seinen Ministerkollegen besonders auf zwei neue Regeln. Künftig gilt: Liegt die Steuerlast eines Unternehmens im Ausland unter dem einheimischen Niveaus, können die inländischen Finanzbehörden Nachforderungen stellen. Außerdem einigten sich die europäischen Finanzminister auf eine sogenannte Zinsschranke. Übersteigt der von einem Konzern künstlich hochgeschraubte Nettozinsaufwand den operativen Gewinn deutlich, kann er steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Minister verständigten sich zudem auf einen Fahrplan zur Bankenunion. Umstritten war dabei vor allem das Ziel einer gemeinsamen EU-Einlagensicherung für Sparguthaben. Schäuble setzte sich mit seiner Forderung durch, erst mit den politischen Verhandlungen darüber zu beginnen, wenn die technischen Arbeiten zur Reduzierung von Risiken im Bankensektor abgeschlossen sind.

Diese Reihenfolge gefalle nicht allen, sagte Schäuble, sie sei aber wichtig, und "dafür hat man ja diesen komischen deutschen Kerl". Im Ministerbeschluss findet sich auch die Möglichkeit, dass die EU-Staaten für eine Einlagensicherung eine zwischenstaatliche Vereinbarung schließen. Damit könnte diese nicht gegen den Willen eines EU-Mitgliedslandes beschlossen werden.

© SZ vom 18.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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