Energiesparen:In Kommunen keine Einschränkungen bei Festen im Winter

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Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild)

Auch wenn Energiesparen weiter angesagt ist - Weihnachtsmärkte oder Volksfeste in Thüringen sollen deswegen auch in diesem Winter nicht im Dunkeln gefeiert werden.

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Weimar (dpa/th) - In Thüringen sind nach Einschätzung von Kommunen in diesem Winter voraussichtlich keine großen Auswirkungen auf Feste und Veranstaltungen durch Energiesparmaßnahmen absehbar. „Wir werden keine Lichter oder Beleuchtungen ausschalten“, sagte Mandy Plickert von der Stadtverwaltung Weimar auf Anfrage. Ganz im Gegenteil gebe es für dieses Jahr ein neues Weihnachtsmarktkonzept, das durch neue und erweiterte Beleuchtungspunkte ergänzt worden sei. Unter dem Motto „Licht lockt Leute“ seien auch Einzelhändler aufgerufen, ihre Schaufenster durch Beleuchtungselemente zu gestalten. Auch in Meiningen soll einem Sprecher zufolge die Weihnachtmarktbeleuchtung erweitert werden.

Hintergrund sei die flächendeckende Umstellung der Beleuchtung auf LED-Lampen: In Weimar seien durch diese Umrüstung allein bei der Straßenbeleuchtung in den vergangenen sechs Jahren über eine Million Kilowattstunden eingespart worden, so Plickert. Auch in Erfurt, Meiningen, Suhl und Gera sollen nach derzeitigem Stand alle Veranstaltungen im Herbst und Winter wie geplant stattfinden, so die Sprecher der Stadtverwaltungen. In Jena soll diese Entscheidung einem Sprecher zufolge anhand der aktuellen Entwicklungen getroffen werden.

Bei den Energiesparmaßnahmen im vergangenen Winter hatten sich den Kommunen zufolge Wärme-Einsparungen am effektivsten erwiesen. Strom und Wasser seien hingegen nur wenig ins Gewicht gefallen - unter anderem durch die Umstellung auf LED-Technik, so die einhellige Meinung der befragten Kommunen.

Wegen des Wegfalls russischer Gaslieferungen nach Deutschland im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine galt im vergangenen Herbst und Winter eine Energiesparverordnung der Bundesregierung. Unter anderem sollten Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden maximal auf 19 Grad beheizt werden. Auch an der Beleuchtung öffentlicher Gebäude oder von Denkmälern sollte gespart werden.

© dpa-infocom, dpa:231009-99-495403/3

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