Einkommen:Ein Plus für Geringverdiener

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Vom Lohn bleibt mehr übrig, mehr Geld gibt es auch für Hartz-IV-Empfänger.

Von Henrike Roßbach

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte dieses Jahr einiges zu tun: Gleich vier größere Gesetzesvorhaben hat er durch den Bundestag gebracht; hinzu kommen zahlreiche weitere Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht, die Arbeitnehmer und Rentner von 2019 an im Geldbeutel spüren können.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag sinkt von 3,0 auf 2,5 Prozent.

Qualifizierung: Mehr Arbeitnehmer als bisher können sich gefördert weiterbilden. Dafür müssen sie vom Strukturwandel betroffen sein. Oder ihr Job könnte durch neue Technologien verschwinden oder sie lassen sich in einem Beruf ausbilden, in dem Fachkräftemangel herrscht.

Sozialer Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose, die sechs (Schwerbehinderte und Betroffene mit Kindern: fünf) Jahre ohne Arbeit sind, sollen vom neu geschaffenen "sozialen Arbeitsmarkt" profitieren. Ihnen werden als Alternative zur Grundsicherung über Lohnkostenzuschüsse finanzierte Stellen in Kommunen oder Unternehmen angeboten, sozialabgabenpflichtig und für zwei bis fünf Jahre.

Grundsicherung: Die Hartz-IV-Sätze steigen. Alleinstehende bekommen von Januar an 424 Euro im Monat, Paare 764 Euro. Bislang sind es 416 Euro beziehungsweise 748 Euro. Für Kinder bis einschließlich sechs Jahre liegt die Grundsicherung künftig bei 245 statt 240 Euro, bis 14 Jahre sind es 302 statt 296 Euro, bis unter 18 Jahre 322 statt 316 Euro.

Befristete Teilzeit: Wer eine Zeit lang in Teilzeit arbeiten will, kann unter Umständen die neue Brückenteilzeit in Anspruch nehmen - und hat dann ein Recht darauf, danach auf seine Vollzeitstelle zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass für ein bis fünf Jahre Teilzeit vereinbart wird und der Antragsteller in einer Firma mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeitet - kleinere Betriebe sind von der Regelung ausgenommen. Für mittlere Betriebe bis 200 Arbeitnehmer gibt es zudem eine Zumutbarkeitsgrenze; sie müssen nicht unbegrenzt Anträge bewilligen.

Arbeit auf Abruf: Dafür gelten von 2019 an strengere Regeln. Arbeitgeber dürfen nur noch höchstens 25 Prozent mehr Arbeit abrufen als die vereinbarte wöchentlichen Mindestarbeitszeit vorsieht; im Fall einer Höchstarbeitszeit dürfen es maximal 20 Prozent weniger sein. Ist keine Arbeitszeit festgelegt, gelten 20 Stunden als vereinbart.

Gesetzlicher Mindestlohn: Er steigt 2019 von 8,84 auf 9,19 Euro und 2020 auf 9,35 Euro die Stunde.

Rente: Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr für die Rente gutgeschrieben; das entspricht einem halben Rentenpunkt oder monatlich bis zu 16,02 Euro mehr Rente je Kind im Westen und bis zu 15,35 Euro im Osten. Insgesamt kommen sie nun auf 2,5 Rentenpunkte je Kind; bei nach 1992 geborenen Kindern sind es drei. Neurentner bekommen das Geld direkt mit ihrer ersten Rentenzahlung ausgezahlt, alle anderen - wegen der Neuberechnung - erst bis Mitte nächsten Jahres, dann plus Nachzahlung.

Erwerbsminderungsrentner, die etwa wegen einer Krankheit vorzeitig in den Ruhestand müssen, werden bessergestellt. Zur Berechnung ihrer Rente wird eine längere fiktive Berufstätigkeit zugrunde gelegt: Statt bis zum vollendeten 62. Lebensjahr und drei Monate wird diese sogenannte Zurechnungszeit schrittweise von 2019 an bis 2031 auf 67 Jahre verlängert. Die Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand steigt weiter, für Rentenversicherte, die 1954 geboren wurden und nächstes Jahr 65 Jahre alt werden, auf 65 Jahre und acht Monate.

Geringverdiener: Sie müssen niedrigere Sozialbeiträge bezahlen: Vom 1. Juli an werden für Einkommen von 450,01 bis 1300 Euro reduzierte Beiträge fällig, was aber nicht zu niedrigeren Rentenleistungen führen soll.

© SZ vom 29.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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