Discounter:Die Aldi-Erben verlieren ihre Macht

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Firmenlogo am Jackett eines Aldi-Mitarbeiters: Das Management des Konzerns hat den Rechtsstreit mit den Erben vorerst gewonnen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Der Familienstreit beim Discounter Aldi Nord endet - vorerst mit einem Urteil zugunsten des Managements.

Von Michael Kläsgen, München

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat am Donnerstag entschieden, dass es rechtens ist, den Einfluss der Familienerben beim Discounter Aldi Nord einzuschränken. Die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Berthold Albrecht hatten gegen diese Einschränkung geklagt. Berthold Albrecht hatte Ende 2010 mit per Satzungsänderung zuungunsten seiner Familie verfügt. Allerdings hatte er für ein weiteres, damals erkranktes Vorstandsmitglied der Jakobus-Stiftung, der Aldi Nord zu knapp einem Fünftel gehört, mitunterschrieben. Seine Frau und Kinder fochten die Unterschrift im Namen eines Abwesenden vor Gericht an. Sie sei unwirksam. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hingegen urteilte am Donnerstagabend, dass die Satzungsänderung zulässig war.

Aldi Nord ist einer der weltweit größten Lebensmittel-Discounter mit einem Umsatz von 22 Milliarden Euro und mehr als 2400 Filialen allein in Deutschland. Die Firmenerben zählen zu den reichsten Deutschen. Diskretion und Bescheidenheit in der Öffentlichkeit zählten bislang zu den wichtigsten Werten des Unternehmens. Babette Albrecht, die Witwe von Berthold, brach mit dieser Tradition, trat öffentlich auf und zeigte ihren Reichtum. Das führte zum Streit mit ihrem Schwager Theo Albrecht junior, der so diskret ist, dass von ihm nicht einmal ein offizielles Foto gibt. Er stand auf der anderen Seite des Rechtsstreits in Schleswig.

Das Urteil bedeutet, dass Unternehmensvertreter fortan im Vorstand der Jakobus-Stiftung, einer von drei Stiftungen, denen Aldi Nord gehört, das Sagen haben. In der Markus- und Lukas-Stiftung sind die Satzungsänderungen zugunsten von Unternehmensvertretern bereits vollzogen worden. Familienmitglieder werden künftig auch in der Jakobus-Stiftung vertreten sein, voraussichtlich zwei Töchter von Berthold Albrecht, sie können die Unternehmensvertreter aber nicht übestimmen. Das Gericht ließ eine Revision nicht zu. Babette Albrecht und ihre Kinder können aber Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und dadurch den Prozess noch einmal aufrollen. Sollten sie dies nicht tun, ist der seit Jahren schwelende Streit vorerst vor Gericht beendet.

Das Urteil könnte den Familienzwist aber in einem Punkt weiter anfachen. So sind etwa die Millionensummen, die sich die Witwe und die Kinder aus der Jakobus-Stiftung nach dem Tod Berthold Albrechts auszahlen ließen, rechtlich nicht abgesichert. Dabei handelt es sich um Nettobeträge von mehr als 75 Millionen Euro. Da es für die Ausschüttungen keinen Vorstandsbeschluss gibt, könnten sie theoretisch rechtlich vom neuen Stiftungsvorstand angefochten werden.

Dem Vernehmen nach ist Theo Albrecht junior allerdings daran interessiert, den Streit zu beenden. Er hatte seiner Schwägerin und ihren Kindern bereits angeboten, sich jährlich 25 Millionen Euro aus der Stiftung ausschütten zu lassen, wenn sie sich im Gegenzug nicht ins Geschäft von Aldi Nord einmischten. Das hatten sie jedoch abgelehnt.

Das Unternehmen begrüßte das Urteil. Strategische Entscheidungen wie zuletzt der Startschuss für ein fünf Milliarden Euro schweres Investitionsprogramm können fortan nicht mehr wie zuvor verzögert werden. Ein Sprecher von Aldi Nord erklärte daher nach dem Richterspruch: "Damit kommt das Unternehmensinteresse in den Stiftungen weiterhin zum Tragen. Das Urteil und die dadurch entstandene Situation der Klarheit sind wichtig für die Zukunftssicherheit der Unternehmensgruppe Aldi Nord."

Für die fünf Kinder von Berthold Albrecht wenig erfreulich war die Aussage des Mannes, für den ihr Vater bei der Satzungsänderung mitunterschrieben hatte. "Berthold hatte Sorge, dass seine Kinder in die Töpfe greifen", sagte der ehemalige Aldi-Nord-Chef Hartmuth Wiesemann am Donnerstag vor Gericht. Die Kinder hätten kein sonderliches Interesse am Unternehmen gezeigt.

© SZ vom 08.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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