Deutsche Bahn:Erfolg vor Gericht

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Im Streit um Trassenpreise und Bahnhofsgebühren hat die Deutsche Bahn vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg verbucht. Es geht um millionenschwere Rückforderungen von Nahverkehrsunternehmen.

Im Streit um höhere Bahnhofs- und Trassengebühren hat die Deutsche Bahn vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg verbucht. Wie das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) wieder mit dem Thema befassen. Drei Verfahren wurden zur erneuten Entscheidung über die Revisionszulassung an den BGH zurückverwiesen. In dem Rechtsstreit geht es um millionenschwere Rückforderungen der Bahn vor allem gegenüber Nahverkehrsunternehmen, die der Ansicht waren, zu viel für die Nutzung von Bahntrassen und Bahnstationen gezahlt zu haben.

Die Bahn erhebt für ihre Trassen und Stationen Gebühren, die von der Bundesnetzagentur geprüft werden. In den vorliegenden Fällen hatten Nahverkehrsunternehmen diese Art Maut nach einer Gebührenerhöhung teilweise nicht bezahlt oder Zahlungen zurückgefordert. Und zunächst hatten sie diese Vorgehensweise mit Erfolg vor den Gerichten verteidigt.

Denn die Vorinstanzen kamen jeweils zu der Entscheidung, dass die Nahverkehrsunternehmen die erhöhten Entgelte nicht zahlen müssten und dass die Bahn die unter Vorbehalt entrichteten Gebühren zurückerstatten müsse - die Gerichte hatten Zweifel an der "Billigkeit" der Preisfestsetzung.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen reichten verschiedene Tochterbetriebe der Deutschen Bahn - unter anderem die DB Netz AG - Beschwerde beim BGH ein. Auch hier ohne Erfolg.

Die Bahn-Töchter zogen deshalb vor das Bundesverfassungsgericht. Sie sahen in dem Ausschluss der Revision eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter. Das Verfassungsgericht gab der Bahn nun recht: "Es lag nahe, dass diese Frage im Rahmen eines Revisionsverfahrens an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen gewesen wäre." Es sei unklar, warum der BGH die Revision nicht zuließ.

"Wir begrüßen die Entscheidung", sagte eine Bahn-Sprecherin. Das weitere Vorgehen werde nun geprüft. Die Rechtsfrage sei nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin aus diesem Herbst inzwischen schon dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Die Bahn hält die nachträgliche zivilrechtliche Prüfung von Trassen- und Bahnhofsgebühren mit dem EU-Recht für nicht vereinbar.

© SZ vom 27.11.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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