Steuerskandal:Erster deutscher Banker zu Haftstrafe wegen Cum-Ex verurteilt

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Der Schriftzug M.M.Warburg & CO über dem Haupteingang des Bankhauses (Foto: Axel Heimken/dpa)

Das Landgericht Bonn hat den ehemaligen Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Erstmals ist ein deutscher Banker wegen sogenannten Cum-Ex-Geschäften zulasten des Fiskus zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn hat den ehemals Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Es ist das erste Urteil gegen einen deutschen Banker wegen Cum-Ex-Deals. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann stand seit November vor Gericht. Ihm wurden 13 Fälle von Steuerhinterziehung zwischen 2006 und 2013 zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft war sich sicher: Der frühere Generalbevollmächtigte der Privatbank M. M. Warburg, einst die rechte Hand des langjährigen Bankchefs und Warburg-Mitinhabers Christian Olearius, habe genau gewusst, woran sich die Bank da von 2006 bis 2013 beteiligte. Und was er da mit seinen Unterschriften absegnete in dieser Zeit, nämlich unter anderem mutmaßlich falsche Steuererklärungen.

Dafür forderte die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker zehn Jahre Haft. Die Verteidigung um den früheren BGH-Richter Thomas Fischer, der vor wenigen Wochen das Anwaltsteam des Angeklagten verstärkt hatte, plädierte auf Freispruch. Fischer bestand darauf, dass sein Mandant zu seiner Zeit als Beschäftigter von Warburg gerade nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen habe. Weil er nicht gewusst habe, dass bei den fraglichen Geschäften Steuern erstattet wurden, die zuvor niemand gezahlt hatte. Der Vorsitzende Richter Roland Zickler hatte am Dienstagmittag überraschend die Beweisaufnahme geschlossen, nachdem vor allem die Verteidigung mit immer neuen Anträgen versucht hatte, das Verfahren noch einmal zu erweitern, um neue Zeugen, Schriftstücke, Dateien.

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Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien gehandelt, um Steuerrückerstattungen auf Dividendenzahlungen doppelt einzustreichen. Die Praxis endete in Deutschland im Jahre 2012, als die Regeln überarbeitet wurden. Cum-Ex-Transaktionen haben den Steuerzahler möglicherweise mehr als 10 Milliarden Euro gekostet. Gegen mehr als 1 000 Beschuldigte aus der Finanzbranche wird deutschlandweit ermittelt.

Der erste deutsche Cum-Ex-Prozess endete im März 2020 mit dem Schuldspruch gegen zwei Londoner Investmentbanker. Der Prozess betraf ebenfalls Cum-Ex Geschäfte bei MM Warburg. Beide kooperierten und ersparten sich somit Gefängnisstrafen. Warburg hat wiederholt erklärt, nie beabsichtigt zu haben, sich an illegalen Transaktionen zu beteiligen, Behörden hinters Licht zu führen oder ungerechtfertigte Steuerrückerstattungen zu erhalten.

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