Besim Mazhiqi ist gerade besser zu erreichen als sonst. Die Jobmesse, wo der Berufsfotograf aus Ostwestfalen an diesem Tag hätte Fotos machen sollen, findet nicht statt. Und der Zweitligist Arminia Bielefeld, in dessen Stadion er am Wochenende oft die Stimmung auf den Rängen einfängt, hat wegen des Coronavirus den Spielbetrieb vorerst eingestellt. "Zwölf Einsätze sind schon abgesagt", sagt Mazhiqi am Telefon, weitere könnten folgen. Ein fünfstelliger Betrag entgeht dem 40-jährigen Familienvater dadurch. "Das tut finanziell richtig weh", sagt er.
Wenn wegen SARS-CoV-2 Events abgesagt werden oder Bestellungen ausbleiben, betrifft das nicht nur mittelständische Betriebe und Konzerne mit vielen Mitarbeitern. Etwa 2,2 Millionen Menschen in Deutschland sind solo-selbständig und üben ihre Tätigkeit frei und zugleich auf sich allein gestellt aus. In immer mehr Branchen leiden auch und gerade sie unter den Auswirkungen.
Da ist der Veranstaltungstechniker, dessen Jobgrundlage wegfällt, weil keine Events mehr stattfinden. Da ist die Auftragsrednerin, die keine Bühne mehr hat. Oder die Fußpflegerin, die nicht mehr zu ihrer Stammkundschaft ins Altenheim fahren darf. Zurzeit nehme sie Woche für Woche bis zu 50 Prozent weniger ein, sagt die Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte.
Die Auftragsrednerin hat keine Bühne mehr, die Fußpflegerin darf ihre Kunden nicht besuchen
"Oft erzielen Solo-Selbständige ein vergleichsweise geringes Einkommen und haben nicht so viele Rücklagen", sagt Karl Brenke, Ökonom beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin. Daher stoßen sie tendenziell schneller an finanzielle Grenzen als andere Menschen, wenn Einnahmen unerwartet wegbrechen. Ähnliches gelte für Freiberufler: Die Grenzen zwischen beiden Gruppen verlaufen teils fließend. Fotograf Mazhiqi sagt: "Ich kenne Kollegen, die ihre aktuelle Situation als existenzgefährdend beschreiben."
Einen unmittelbaren Anspruch auf Entschädigung haben Selbständige nur, wenn sie wegen des Coronavirus in Quarantäne müssen. "Dann zahlt das jeweilige Bundesland pro Monat ein Zwölftel des im Vorjahr veranschlagten Einkommens", sagt der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Ratzel. So ist es im Infektionsschutzgesetz geregelt. Zuständig ist Ratzel zufolge jeweils die Behörde, die eine Quarantäne angeordnet hat. Im wahrscheinlicheren Fall allerdings, nämlich wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, dann werde die rechtliche Lage "sehr schwierig". Oft stehe im Kleingedruckten der Organisatoren, dass bei höherer Gewalt kein Entschädigungsanspruch bestehe. "Und eine behördliche Anordnung, Veranstaltungen abzusagen, fällt definitiv darunter", sagt Ratzel.
Überhaupt gehen Solo-Selbständige und deren Kunden nicht immer seitenlange Verträge miteinander ein. Auch das unterscheidet sie von Mittelständlern und Konzernen. "Viele meiner Auftraggeber kenne ich jahrelang", sagt Mazhiqi. Er schreibe ein Angebot, erhalte eine Zusage - und nach getaner Arbeit sein Geld. In diesen Wochen kommt es anders, bei den bislang abgesagten Veranstaltungen geht er jeweils leer aus.
Es ist heikel, wenn man mit wichtigen Kunden einen Rechtsstreit anzettelt
Doch auch falls Selbständige einen Anspruch auf Entschädigung oder Ausfallhonorar haben könnten, wäre es heikel, mit wichtigen Kunden einen Rechtsstreit anzuzetteln. Von einem anderen Aspekt ganz abgesehen: der Solidarität. Die freie Autorin Jasmin Schreiber, die gerade ihren Debütroman veröffentlicht hat, geht gern auf Lesereise in kleinen Städten, wo sie von "winzigen Buchhandlungen und kleinen Kulturvereinen" eingeladen werde. "Die werden die nächsten Monate brutal treffen. Da möchte ich nicht noch mit Honorarforderungen um die Ecke kommen", sagt Schreiber. Auch sie beschreibt die derzeitige Situation als "extrem bitter". Und beziffert allein ihren direkten Verdienstausfall durch abgesagte Lesungen auf "viele Tausende Euro". Hinzu komme der indirekte Schaden, weil sie ihr Buch nicht bewerben kann wie geplant.
Bereits vergangene Woche hatten Bundestag und Bundesrat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise abfedern soll. Von einigen Regelungen, etwa zur Kurzarbeit, werden allerdings nur größere Betriebe profitieren, die Mitarbeiter beschäftigen.
Jetzt nimmt die Politik offenbar auch andere Gruppen in den Blick. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte, die Menschen aus der Kreativszene "nicht im Stich" zu lassen. Das Bundeswirtschafts- und das Finanzministerium kündigten an, es Ein-Personen-Unternehmen und Freiberuflern zu erleichtern, Steuern stunden und Steuervorauszahlungen nach unten korrigieren zu lassen. Das hatte vorher bereits unter anderem die Gewerkschaft Verdi gefordert. Außerdem verweist die Bundesregierung auf KfW-Kredite, die auch Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen zustehen sollen. "Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte die Bundesregierung über weitere Sonderprogramme für Selbständige und Freiberufler nachdenken", fordert Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag. Er nennt Italien als mögliches Vorbild, wo Selbständige über drei Monate hinweg je 500 Euro als staatliche Unterstützung beantragen können.
Die Betroffenen versuchen derweil, trotz der schwierigen Lage nicht zu verzagen. Besim Mazhiqi hat sich in seinem Beruf relativ breit aufgestellt und fotografiert nicht nur auf Veranstaltungen, sondern macht auch Reportagen und Werbeaufnahmen. Ganz ohne Einnahmen steht er deshalb zumindest bislang nicht da. Und Autorin Jasmin Schreiber hat doch noch eine Möglichkeit gefunden, einem breiten Publikum ihren Debütroman vorzustellen. Am vergangenen Freitag lud sie erstmals zur Online-Lesung auf dem Streamingdienst Twitch - und las gegen eine Eintrittsspende. Mehr als 1000 Menschen hörten zwischenzeitlich zu. Not macht manchmal erfinderisch.