Corona-Soforthilfen:Die dicke Rechnung kommt noch

Lesezeit: 2 min

(Foto: Bernd Schifferdecker)

Der Staat hat Corona-Soforthilfen für Firmen zu Beginn der Pandemie schnell und unbürokratisch ausgezahlt, nach dem Prinzip: erst helfen, dann prüfen. Nun sollen viele das Geld zurückzahlen - und das ist richtig so.

Vielen Unternehmen steht ein schwieriges Jahr bevor, ein Ende der Corona-Pandemie ist nicht in Sicht. Einige Branchen wie Gastronomie, Hotellerie, Tourismus oder Einzelhandel trifft es besonders hart. Aber auch viele Selbständige etwa im Kultur- und Dienstleistungssektor kommen mehr schlecht als recht über die Runden. Und nun wächst auch noch die Sorge, dass sie Corona-Soforthilfen schon bald zurückzahlen müssen. Zehntausende Betriebe bekamen in den vergangenen Monaten Post von den Behörden. Darin werden sie aufgefordert, die erhaltenen Mittel ganz oder teilweise zu erstatten.

Für viele Betroffene kommt diese Aufforderung zur Unzeit. Sie stecken noch immer im Krisenmodus, eine Rückzahlung in dieser Phase kann zu einer Bürde werden. Da ist der Ärger vieler Unternehmer nur verständlich, schließlich geht es im schlimmsten Fall um ihre Existenz. Und dies ist erst der Anfang: Derzeit geht es bei den Rückzahlungen nur um die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020, die in 1,8 Millionen Fällen bewilligt wurden. Die Prüfung von November- und Dezemberhilfen sowie Überbrückungshilfen und anderen Unterstützungen wird folgen. Die dicke Rechnung für die Wirtschaft kommt also erst noch.

Vermutlich wird es Jahre dauern, bis Ämter und Steuerbehörden das alles aufgearbeitet haben. Doch die Prüfungen sind richtig und wichtig. Der deutsche Staat hat schnell reagiert in der Krise - und er war großzügig. Knapp 75 Milliarden Euro an Hilfen hat die Bundesregierung in die deutsche Wirtschaft gepumpt, dazu 54,8 Milliarden Euro in Form von Krediten. Kurzarbeitergeld und Sozialleistungen aus der Kurzarbeit belaufen sich auf 42 Milliarden Euro. Dank rascher Finanzspritzen ist die befürchtete Pleitewelle bislang ausgeblieben.

Wer das Geld nicht brauchte, muss es zurückgeben

Besonders in der ersten Phase im Frühjahr 2020 wurden Soforthilfen relativ schnell und unbürokratisch vergeben, nach dem Grundsatz: erst helfen, dann prüfen. Dabei galt die faire Regel, dass Betriebe, bei denen infolge der Pandemie ein Liquiditätsengpass entstanden ist, Corona-Soforthilfen behalten dürfen. Klar war damit auch: Wer später feststellte, dass die Geschäfte doch liefen, muss es zurückgeben. Das ist ein wichtiges Signal, schließlich geht es darum, Betrieben zu helfen, die es wirklich brauchen - und nicht jenen, die einfach nur abstauben können. 2020 ermittelten die Polizeibehörden der Länder in mehr als 17 000 Fällen wegen Betrugs in Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Der Schaden wird auf 151 Millionen Euro geschätzt - und die Betrogenen sind am Ende die Steuerzahler.

Unschön ist, dass dabei auch immer wieder Unschuldige ins Visier der Ermittler geraten, weil übereifrige Prüfer oder Banken schlampen. So mancher Kleinunternehmer oder Selbständige fühlt sich ungerecht behandelt. Im Großen und Ganzen scheinen die Rückzahlungen von unzulässigen Soforthilfen bislang aber relativ reibungslos zu laufen. Viele Empfänger haben bereits überwiesen. Insgesamt soll es um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen in Höhe von knapp 300 Millionen Euro gehen.

Es stimmt: Bei der Vergabe von Corona-Subventionen ist in den vergangenen Monaten einiges holperig gelaufen. Viele Unternehmen beklagen zu Recht das Durcheinander beim Beantragen von Hilfsmitteln und die uneinheitlichen Regeln der Bundesländer, die meist für die Vergabe zuständig sind. Auch kamen viele Überweisungen Monate später als angekündigt. Tatsache ist aber auch: Es gibt keine Blaupause, wie sich eine Krise vom Ausmaß der Corona-Pandemie bewältigen lässt.

Wichtigste Aufgabe der neuen Bundesregierung ist nun, weiterhin eine coronabedingte Pleitewelle zu verhindern. Dafür müssen Bund und Länder sich im Umgang mit Hilfsgeldern besser abstimmen, als sie es bisher getan haben. Denn die Folgen der Krise werden noch über Jahre hinweg spürbar bleiben. So manchem betroffenen Firmeneigner ist schon damit geholfen, wenn er mögliche Rückzahlungen so spät wie möglich und - wenn nötig - in Raten leisten darf. Ein Vorbild kann hier Nordrhein-Westfalen sein, das zuletzt eine Zahlungsfrist für Corona-Soforthilfen bis 31. Oktober 2022 eingeräumt hat - ein Spielraum, den viele Firmen gut gebrauchen können.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: