Bundesrepublik Deutschland:Keine Haftung für Diesel

Käufer von Schummel-Diesel-Fahrzeugen können weiterhin nicht auf Schadenersatz seitens der Bundesrepublik Deutschland rechnen. Das Landgericht Frankfurt hat entsprechende Klagen von VW- und Audi-Kunden zurückgewiesen, wie die Justiz am Montag mitteilte. Deutschland habe das europäische Recht nicht unzureichend in nationales Recht umgesetzt und auch nicht "qualifiziert" gegen die Kontrollpflichten gegenüber der Auto-Industrie verstoßen. Die Autokäufer müssten sich wegen des Schadenersatzes an die Hersteller halten. Gegen die Urteile (Aktenzeichen 2-04 O 425/19, 2-04 O 449/19, 2-04 O 455/19 und 2-04 O 123/2) kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden, erläuterte eine Gerichtssprecherin.

© SZ vom 24.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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