Bundesrat:Banken retten künftig Banken

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Nie wieder Finanzkrise: Der Bundesrat hat die Bankenabgabe beschlossen. Die großen Institute sollen künftig für ihre Rettung selbst bezahlen - nicht mehr der Steuerzahler. Beim Euro-Rettungsschirm dagegen pochen die Bundesländer auf mehr Rechte.

Die Bankenabgabe kommt. Der Bundesrat hat den Weg für die Erhebung der neuen Abgabe freigemacht. Die Länderkammer beschloss allerdings eine Reihe von Änderungen.

Blick vom Hochhaus Trianon auf das Logo an der Fassade der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main. (Foto: dpa)

So sollen kleine Banken mit einer beitragsrelevanten Bilanzsumme von bis zu 300 Millionen Euro von der Abgabe ausgenommen werden. Dies ist vor allem für Sparkassen und Volksbanken von Bedeutung. Im Gegenzug werden größere Institute stärker belastet als ursprünglich geplant.

Besonders betroffen ist die Deutsche Bank. Ihr Chef Josef Ackermann hat die Abgabe deswegen eine "Lex Deutsche Bank" genannt, weil sich das Institut als der einzige maßgebliche Einzahler fühlt.

Die Abgabe soll in normalen Ertragsjahren jeweils rund eine Milliarde Euro in einen neuen Bankenrestrukturierungsfonds spülen, der künftige Schieflagen von Geldinstituten abfedern soll. So soll verhindert werden, dass in einer Finanzkrise der Steuerzahler wie 2008 einspringen muss. Andererseits befürchten Experten, dass Banken die Abgabe auf die Kunden umwälzen werden.

Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der Größe, am Risiko und an der Vernetztheit der Geldhäuser. Dazu werden die Passiva in der Bilanz abzüglich Eigenkapital und Kundeneinlagen sowie die Derivate belastet. Umstritten war bis zuletzt die Bagatellgrenze, die nun bei 300 Millionen Euro festgelegt wurde. Ursprünglich wollten die Länder sogar einen Freibetrag von 500 Millionen Euro erreichen. Der Bund hatte daraufhin gewarnt, im Ergebnis würde das geplante jährliche Aufkommen aus der Bankenabgabe nicht zusammenkommen.

Streit gab es auch um die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze, die sicherstellen soll, dass die Institute nicht überlastet werden. Sie wurde auf 20 statt 15 Prozent des Jahresergebnisses festgelegt. Liegt der eigentlich fällige Beitrag darüber, ist eine Nacherhebung in den nächsten fünf Jahre zulässig.

Zustimmungspflicht beim Euro-Rettungsschirm ESM eingefordert

Der Bundesrat hat außerdem auch über das Währungs-Stabilitätssystem innerhalb der EU abgestimmt. Wie der Bundestag dringt auch die Länderkammer auf Mitbestimmung beim künftigen Euro-Rettungsschirm ESM - und droht sogar mit einer Blockade der Reformen in der Euro-Zone.

Sollte die Bundesregierung der Länderkammer dieses Recht verweigern, werde diese der nötigen Ratifizierung des veränderten EU-Vertrages nicht zustimmen, warnte die Länderkammer in einem Beschluss am Freitag. Ein entsprechender Antrag erhielt eine Mehrheit in der Länderkammer.

Deutschland verpflichtet sich bei dem 2013 in Kraft tretenden Euro-Rettungsschirm, im Notfall Kreditgarantien von 190 Milliarden Euro zu übernehmen. Im Herbst muss zunächst der Bundestag dem ESM zustimmen. Parteiübergreifend wird im Bundestag ein begleitendes Mitbestimmungsgesetz gefordert, das eine weitreichende Mitsprache des Parlaments bei der Vergabe von Hilfskrediten für angeschlagene Euro-Staaten festlegen soll.

Linktipp: Gegen die Bankenabgabe haben sich die Finanzinstitute lautstark gewehrt. Für den Blogger Dirk Elsner ist das Genöle, das ihn nervt - die Banken hätten sich in der Regulierungsdebatte nicht geschickt verhalten.

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