Bundesgerichtshof:Kein Widerruf für Mieter

Mieter können eine einmal erteilte Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen. Das 14-tägige Widerrufsrecht bei sogenannten Fernabsatzverträgen gilt nicht, urteilte der Bundesgerichtshof. (AZ: VIII ZR 94/17) In dem Fall hatte eine Berliner Immobiliengesellschaft von einem Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt. Die Netto-Kaltmiete sollte danach von monatlich 807 auf 929 Euro steigen. Der Mieter stimmte zu, widerrief aber kurze Zeit später. Er zahlte die höhere Miete für zehn Monate daher nur unter Vorbehalt. Gerichtlich forderte er die vermeintlich zu viel gezahlten 1211,80 Euro zurück. Er habe schließlich die Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen. Nach dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen könnten Verbraucher den Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen erklären.

© SZ vom 18.10.2018 / EPD - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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