Bundesfinanzhof:Urteil zum Soli

Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass der Bundesfinanzhof (BFH) den Solidaritätszuschlag bei der Steuer vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. "Ich gehe davon aus, dass der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des Soli ab dem Jahr 2020 infrage stellt", sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel der "Rheinischen Post". Dies werde der BFH von den Verfassungsrichtern endgültig klären lassen. Mit deren Urteil sei frühestens in einem Jahr zu rechnen. Das oberste deutsche Finanzgericht will am Montag entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag noch rechtmäßig ist. Dabei geht es um jährliche Einnahmen des Bundes von etwa elf Milliarden Euro. Seit 2021 müssen nur noch Spitzenverdiener und auch Kapitalgesellschaften den Zuschlag von bis zu 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer zahlen. Etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen sind davon befreit. Ein Ehepaar argumentiert vor dem BFH, dass der derzeit geltende Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden sei. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sei daher auch der Solidarbeitrag hinfällig.

© SZ vom 30.01.2023 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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