Bundesfinanzhof:Regeln zur Erbschaftsteuer bestätigt

Wer zwischen Juli und November 2016 Privatvermögen geerbt hat, muss darauf im Zweifel auch Erbschaftsteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem nun veröffentlichten Urteil bestätigt (Az. II R 1/19). Geklagt hatte eine Frau, die im September 2016 von ihrer Tante geerbt hatte. Das Problem: Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber bereits Ende 2014 verpflichtet, Teile des Erbschaftsteuerrechts neu zu fassen, und zwar bis spätestens Ende Juni 2016. Diese Frist wurde aber gerissen, die neuen Regeln kamen erst im November - sollten dann aber rückwirkend gelten. Die Klägerin sah darin ihre Rechte verletzt, weil die rückwirkende Neuregelung verfassungswidrig gewesen sei.

Das beurteilt der BFH nun klar anders: Das Verfassungsgericht habe geurteilt, das bisherige Recht bleibe bis zur Neuregelung anwendbar. Deshalb sei auch die Festsetzung der Erbschaftsteuer für das erworbene Privatvermögen auf Grundlage der bestehenden Bestimmungen rechtmäßig gewesen. Zudem sei lediglich die Besteuerung im Fall von Betriebsvermögen geändert worden, nicht aber die Regelungen zum Erwerb von Privatvermögen wie im Fall der Klägerin.

© SZ vom 12.11.2021 / sry - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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