Bundesfinanzhof:Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit dem Finanzamt im Streit mit einem ungenannten Kläger recht gegeben. Der hatte 3,4 Millionen Euro Profit aus privaten Krypto-Geschäften zwar dem Fiskus gemeldet, sich aber gegen die Besteuerung gewehrt. Nach Auffassung der obersten deutschen Finanzrichter sind aber auch virtuelle Währungen wie Bitcoin oder Ether Wirtschaftsgüter, die zu einem Kurswert auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden können und als Zahlungsmittel dienen können. Die Gewinne unterliegen damit laut Urteil als "private Veräußerungsgeschäfte" dem Einkommensteuergesetz.

© SZ vom 01.03.2023 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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