Bundesfinanzhof:Aktienverluste breit absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Verluste aus Aktiengeschäften für verfassungswidrig. Das oberste deutsche Gericht für Steuer-Angelegenheiten legt das Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Konkret gehe es darum, dass Anleger seit 2008 ihre Verluste aus Aktienverkäufen nur noch von ihren Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien absetzen dürfen, nicht von Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen. Dadurch würden Steuerpflichtige ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt, bemängelt der BFH. Geklagt hatte ein Anleger, der aus der Veräußerung von Aktien ausschließlich Verluste erzielt hatte und diese mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen wollte.

© SZ vom 05.06.2021 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: