BGH:Sozialer Wohnungsbau verpflichtet nicht für die Ewigkeit

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Sozialwohnungen für Menschen, die sich keine hohe Miete leisten können, sind knapper geworden. (Foto: Oliver Killig/picture alliance/dpa)
  • Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung muss nicht zwangsläufig für immer eine Sozialwohnung bleiben. Das hat der BGH entschieden.
  • Demnach endet sie Sozialbindung nach einer bestimmten Anzahl an Jahren. Wie hoch die ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Immobilienunternehmen dürfen aus öffentlich geförderte Sozialwohnungen früher oder später auf dem freien Markt anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Zulässig ist demnach nur eine zeitlich befristete Sozialbindung, die endet, wenn die gewährten finanziellen Vorteile aufgebraucht sind - in der Regel nach etwa 15 Jahren. Das gilt selbst dann, wenn die Kommune dem privaten Investor günstig Bauland überlassen habe, entschieden die Richter.

Das Urteil ist ein Erfolg für eine Wohnungsbaugenossenschaft aus Hannover. Sie hatte sich gegen eine alte Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen gewehrt. Demnach sollten 52 in den 1990er Jahren errichtete Sozialwohnungen dauerhaft Sozialwohnungen bleiben. Diese Klausel ist laut BGH unwirksam - die Sozialbindung endet aber nicht sofort. Das Oberlandesgericht Celle muss nun herausfinden, auf welche Laufzeit sich die Parteien damals vermutlich geeinigt hätten. Ein Anhaltspunkt könnte die Laufzeit eines Darlehens sein, das die Stadt der Genossenschaft zu besonders günstigen Konditionen gewährt hatte.

Etwa 50 000 Sozialwohnungen im Jahr verlieren ihre Zweckbindung

Sozialwohnungen mit niedriger Miete werden nur an Menschen vergeben, die wegen ihres geringen Einkommens einen Wohnberechtigungsschein haben. Wer die Wohnung bekommt, kann der Vermieter entscheiden.

Der Bau solcher Wohnungen wird in der Regel mit öffentlichen Mitteln gefördert, die Kompetenzen für den sozialen Wohnungsbau liegen bei den Ländern. Deren Förderrichtlinien unterscheiden sich zwar im Detail. Eine unbefristete Belegungsbindung ist nach Angaben von Experten aber sehr selten.

Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland ist zwischen 1989 und 2016 von 3,9 Millionen auf 1,27 Millionen zurückgegangen ist. Etwa 50 000 Sozialwohnungen im Jahr verlieren in der Regel ihre Zweckbindung, doch nur ein Bruchteil davon wird durch Neubauten kompensiert. 2016 etwa wurden Fördermittel für 24 550 neue Wohnungen mit Sozialbindung gewährt - in den Jahren davor waren im Schnitt nur 11 500 Wohneinheiten gefördert worden.

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