BGH:Mieter-Urteil zu Kabel-TV

Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden und die Kosten abrechnen. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass das nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt (Az.: I ZR 106/20). Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Anfang Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt es zwar noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen jedoch alle Mieter die Wahlfreiheit und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte. Über einen Breitband-Kabelanschluss werden Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen. Er kann allerdings auch für andere Dienste wie Telefonate und Internet genutzt werden. Die Wettbewerbszentrale war der Meinung, dass die Abrechnung über Betriebskosten bislang schon gegen geltendes Recht verstößt. Dem schloss sich der erste Zivilsenat am Bundesgerichtshof nun nicht an.

© SZ vom 19.11.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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