BGH-Grundsatzurteil:Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben online

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Die Namen der beiden Mörder des Volksschauspielers Walter Sedlmayr dürfen in Online-Archiven verbleiben - wegen der Besonderheit des Falls.

Die Namen der inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr dürfen weiterhin in Online-Archiven genannt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Der bayerische Volksschauspieler Walter Sedlmayr wurde am 14. Juli 1990 in seiner Wohnung ermordet. (Foto: Archivfoto: dpa)

Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Tragweite des Falles, der als einer der spektakulärsten Indizienprozesse der deutschen Kriminalgeschichte gilt. Dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten. Damit sprachen die Karlsruher Richter den beiden Brüdern keinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Deutschlandradio zu.

Die beiden waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen.

Bislang hatten die Männer erfolgreich gegen die Namensnennung geklagt. Dagegen ging der Sender in Revision (Az.: VI ZR 227/08 und 228/08). "Wir reden über eine Nachricht, die nur gezielt nachgefragt wird und auch nur gezielt nachgefragt worden ist", hatte der Anwalt des Senders, Thomas von Plehwe, betont. Die sei sehr selten der Fall gewesen.

Auch Wikipedia im Visier

Seinen Angaben zufolge wird die Hauptseite des Deutschlandradios etwa 89.000 bis 160.000 Mal pro Tag aufgerufen; bei dem strittigen Bericht sei es innerhalb von 13 Tagen zweimal gewesen. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, dass Informationen auch noch nach Jahren abgerufen werden könnten. Eine permanente journalistische und juristische Prüfung würde Online-Archive unmöglich machen, betonte der Anwalt.

Die Anwältin der Brüder, Brunhilde Ackermann, verwies auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1966. "Das Recht darf sich der technischen Entwicklung nicht beugen", zitierte sie. Die Juristin forderte eine gründliche Prüfung von Internetmeldungen zum Persönlichkeitsschutz.

Die beiden Männer gehen auch gegen die englischsprachige Version der Wikipedia vor, wo sie mit vollem Namen genannt werden. Die Anwalte dort sehen einer Klage allerdings gelassen entgegen, da der strittige Eintrag durch den Ersten Zusatzartikel zur Verfassung der USA ("Freie Rede") geschützt sei. US-Medien haben in ihrer Berichterstattung die beiden Männer mit vollem Namen genannt und sogar im Bild gezeigt.

Die SZ hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Namen der beiden Täter in ihrer aktuellen Berichterstattung nicht zu nennen*.

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