Betriebliche Altersvorsorge:Unterschiede auch in der Firma

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Die Rentenreform will auch die Betriebsrente wieder attraktiver machen.

Daniela Kuhr

(SZ vom 12.01.02)- Ab 2002 haben alle Arbeitnehmer das Recht, bis zu vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Gehalts für eine Betriebsrente umzuwandeln (so genannte Entgeltumwandlung).

-Direktversicherung ohne Riester-Zulagen:

Hier schließt der Arbeitgeber eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge zweigt er direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers ab - mit der Folge, dass sie steuerlich begünstigt sind. Die spätere Auszahlung erfolgt an den Arbeitnehmer oder - je nach Vertrag - an seine Hinterbliebenen.

-Direktversicherung mit Riester-Zulagen:

Um die staatliche Zulage oder den Sonderausgabenabzug zu erhalten, muss der Arbeitnehmer die Beiträge zunächst aus seinem lohnversteuerten Netto-Einkommen zahlen. Durch den Erhalt der Zulage oder des Sonderausgabenabzugs wird er dann aber so gestellt, als habe er sie aus seinem unversteuerten Einkommen gezahlt. Bei der Direktversicherung muss sich der Sparer also entscheiden, ob er die Vorteile aus der Pauschalbesteuerung will (dann gibt es keine Riester-Mittel) oder ob er die Riester-Förderung möchte. "Entscheidet er sich für letzteres, gilt im Todesfall dasselbe wie bei der normalen Rentenversicherung mit Riester-Zulagen", sagt der Versicherungsberater Georg Pitzl.

-Pensionskasse ohne Riester-Zulagen:

Pensionskassen unterscheiden sich von Direktversicherungen nur dadurch, dass die Versicherung vom jeweiligen Arbeitgeber oder mehreren Betrieben in der Branche gegründet wurde und lediglich deren Mitarbeitern offen steht. Pitzl: "Da hier die Leistung an die Hinterbliebenen im Todesfall in der Höhe begrenzt ist, eignet sich dieses Produkt nicht zur Absicherung der Nachkommen."

-Pensionskasse mit Riester-Zulagen:

Auch mit staatlicher Förderung ist nach Meinung Pitzls dieses Produkt kaum geeignet, um Nachkommen abzusichern.

-Pensionsfonds ohne Riester-Zulagen:

Die Einzelheiten der Vererbbarkeit hängen vom jeweiligen Anbieter ab. Die Allianz AG zum Beispiel plant einen Pensionsfonds für die Beschäftigten der Metallbranche, bei dem die Hinterbliebenen beim Tod in der Ansparphase das angesparte Kapital ausgezahlt bekommen. Stirbt der Sparer in der Auszahlphase, erhalten die Erben nur dann etwas, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

-Pensionsfonds mit Riester-Zulagen:

Um an die Zulagen zu kommen, muss der Sparer auf die Steuervorteile aus der Entgeltumwandlung verzichten und die Beiträge aus seinem lohnversteuerten Netto-Einkommen leisten. Auch hier hängen die Details der Vererbbarkeit vom jeweiligen Anbieter ab. ,,Auf jeden Fall aber gilt, dass nur der Ehegatte das angesparte Vermögen des Verstorbenen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen kann, ohne die Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen", sagt Christoph John, Sprecher der Allianz Leben.

Die anderen beiden Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die Direktzusage und die Unterstützungskasse, werden nicht mit Riester-Mitteln gefördert. Bei der Direktzusage verspricht das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine Rente und zahlt selbst die Sparbeiträge.

Das Modell der Unterstützungskasse funktioniert so ähnlich. Hier wickelt der Betrieb allerdings die Altersversorgung nicht selbst ab, sondern beauftragt eine externe Unterstützungskasse.

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