Bayer:Niederlage  im ersten Berufungsverfahren

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Ein Landwirt bringt das Pflanzenschutzmittel Glyphosat auf einem Feld aus. (Foto: FrankHoermann/SVEN SIMON; via www.imago-images.de/imago images / Sven Simon)

Das Gericht kürzt im Glyphosatstreit zwar den Schadenersatz für Dewayne Johnson, sieht aber "reichlich Beweise" dafür, dass Roundup das Krebsleiden verursacht hat.

Der Agrochemie- und Pharmakonzern Bayer hat das erste Berufungsverfahren im Streit um den Unkrautvernichter Roundup verloren. Zwar senkte ein kalifornisches Gericht den Schadenersatz noch einmal deutlich auf 20,5 Millionen Dollar. Der Kläger Dewayne Johnson habe aber "reichlich Belege" dafür geliefert, dass Glyphosat und andere Substanzen in Roundup sein Krebsleiden ausgelöst haben, heißt es in dem Urteil des Berufungsgerichtes in San Francisco. Der Schadenersatz fällt aus formalen Gründen kleiner aus, weil im kalifornischen Recht eine verkürzte Lebenserwartung nicht geltend gemacht werden könne. Das Urteil ist eine Schlappe für Bayer. Der Konzern hatte gehofft, dass er in höheren Instanzen siegt, weil dann nicht mehr wie in der ersten Instanz Geschworene, also "Laien", wie Bayer sie nennt, entscheiden, sondern Richter.

"Im Grundsatz hat das Berufungsurteil die Sachlage bestätigt: Glyphosat ist gesundheitsschädlich und für das Krebsleiden des Klägers verantwortlich", kommentierte Harald Ebner, Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, das Urteil. Dass Bayer dennoch in der EU derzeit ein Wiederzulassungsverfahren für den "Pflanzenkiller" betreibe, verhöhne die Opfer und all diejenigen, die sich in den USA auf einen Vergleich mit dem Unternehmen eingelassen hätten. Die Zulassung läuft Ende 2022 aus.

Bayer sieht die Entscheidung als einen "Schritt in die richtige Richtung", will aber rechtliche Optionen prüfen, auch einen Gang vor das Oberste Gericht Kaliforniens. "Wir sind weiterhin der Meinung, dass sowohl das Jury-Urteil als auch die Schadenersatzzahlungen nicht mit den im Verfahren vorgebrachten Beweisen und der Rechtslage vereinbar sind ... Wir stehen weiterhin fest hinter der Sicherheit und dem Nutzen von Roundup." Die Argumente bringt Bayer wortgleich seit Jahren vor.

Johnsons Anwalt Brent Wisner bezeichnete das Berufungsurteil als "weiteren großen Sieg" für seinen Mandanten. Wisner zufolge sollte sich allerdings die verringerte Lebenserwartung in der Höhe des Schadenersatzes widerspiegeln. "Wenn dieses Thema vor dem Obersten Gericht Kaliforniens landet, können wir dieses irrationale Gesetz hoffentlich ändern", zitiert ihn am Dienstag die Nachrichtenagentur Reuters.

Johnson hatte als Platzwart an einer kalifornischen Schule über Jahre mehrmals die Woche glyphosathaltige Produkte eingesetzt. Mit Anfang 40 erkrankte er an Lymphdrüsenkrebs. In erster Instanz hatten die Geschworenen in San Francisco im August 2018 Johnson 289 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen - 39 Millionen Dollar für den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden und 250 Millionen Dollar als Strafschadenersatz, also zur Abschreckung. Gut zwei Monate später kürzte Richterin Suzanne Bolanos aus formalen Gründen den Strafschadenersatz auf rund 39 Millionen Dollar und damit die Gesamtsumme auf knapp 79 Millionen Dollar. Das Berufungsgericht senkte nun den Strafschadenersatz auf 10,25 Millionen Dollar und die Strafe für gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden auf ebenfalls 10,25 Millionen Dollar, also insgesamt rund 20,5 Millionen Dollar.

In erster Instanz hatte Bayer drei Verfahren verloren und Berufung eingelegt. Diese Rechtsfälle sind durch den Vergleich von Ende Juni über insgesamt knapp elf Milliarden Dollar unter Vermittlung des US-Anwalts Ken Feinberg nicht beigelegt. Gegen einen kleineren Teil des Vergleichs im Volumen von 1,25 Milliarden Dollar hatte Richter Vince Chhabria, an dessen Gericht in Kalifornien mehrere Klagen gebündelt sind, Bedenken darüber geäußert, ob der Vergleich fair und angemessen ist. Dieser Teil des Vergleichs bedarf der Zustimmung des Gerichts. Es geht um "potenziell künftige Klagen", etwa von Menschen, die noch gar nicht an Krebs erkrankt sind. Der Vergleich sieht ein "unabhängiges Wissenschaftsgremium" vor, das darüber befinden soll, ob Roundup Lymphdrüsenkrebs verursachen kann und falls ja, welches "Expositionsniveau" hierfür erreicht sein müsse, also wie lange und wie stark der Anwender dafür dem Mittel ausgesetzt sein muss.

Chhabria hält es für fraglich, ob es rechtmäßig ist, die Entscheidungsbefugnis über die Gefahren von Roundup von Richtern und Geschworenen an eine Gruppe von Wissenschaftlern zu übergeben. Das Gericht sei geneigt, den Vorschlag abzulehnen. Die für Freitag geplante Anhörung fällt wohl aus. Auf der Seite des Gerichts findet sich an diesem Tag kein Termin für Vince Chhabria.

© SZ vom 22.07.2020 / Reuters, etd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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