Bauen:Früh ans Alter denken

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Wird schon in der Planungsphase an den Lebensabend gedacht, kann der Bauherr in den eigenen vier Wänden ruhig alt werden. Selbst bei einer plötzlichen Behinderung kann er dort selbstständig weiterwohnen.

Die behindertengerechte Planung sollte bereits an der Haustür des Neubaus beginnen, rät der Verband privater Bauherrn. Vor und hinter der Tür gehört viel Platz eingeplant. Schwellen und Treppen müssten vermieden, stufenlose Eingänge und breite Türöffnungen dagegen von Anfang an vorgesehen werden, heißt es. Schwellen aller Art bilden nur Hindernisse für Alte, Geh- und Sehbehinderte, aber auch für das Rangieren mit Kinderwagen und Rutscherautos.

Freiheit einplanen

Grundsätzlich sollte vor allen Türen, an allen Treppenantritten, im Flur, im Bad, in der Küche und auch auf der Gästetoilette großzügig Platz eingeplant werden. Wer nach einem Unfall oder im Alter auf den Rollstuhl angewiesen ist, braucht Bewegungsfläche.

Wichtig sei auch, dass ein Wohnzimmer im Erdgeschoss bei Bedarf leicht zum Schlafraum umfunktioniert werden könne.

Funktionale Lösungen und Komfort

Eine bodenbündige Duschwanne, rutschhemmende Fliesen im Badezimmer oder Schränke mit Schiebe- statt Schwingtüren sorgen nicht nur im Alter, sondern auch schon in jungen Jahren für mehr Sicherheit und Komfort.

In der Küche erleichtern hoch eingebaute Elektrogeräte wie Backofen, Kühlschrank und Geschirrspüler das Bedienen. Ein Bereich mit Beinfreiheit vereinfacht nicht nur gehandikapten Menschen den täglichen Umgang mit Töpfen und Pfannen. Für Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige unterstützen herunterfahrbare Hochschränke, höhenverstellbare Arbeitsplatten mit Spüle und Kochfeld sowie auf der jeweiligen Reichhöhe füllbare Paternosterschränke das Handling im Küchenbereich.

Beim Kauf eines Bettes sollte man in jedem Alter auf hochwertige Verarbeitung und gute Matratzen achten. Und auf die richtige Höhe: 48 bis 60 cm machen das Aufstehen und Bettenmachen für alle leichter und angenehmer. Bettlägerige Menschen brauchen technische Hilfe, um möglichst viele Dinge eigenständig ausführen zu können. Eine praktikable Lösung bietet hier ein rollbarer Funktionsnachttisch, mit dem sich über Tastschalter das Licht regulieren, Fenster und Türen öffnen oder die Rollläden schließen lassen.

Hilfe bei der Planung

Bereits Anfang der 90er Jahre legte der Gesetzgeber Planungskritierien für behindertengerechtes Bauen fest. Genaue Vorschriften gibt es bislang allerdings erst für den Miet- und den genossenschaftlichen Wohnungsbau sowie in einigen Ländern für den privaten Bereich bei Häusern mit mehr als zwei Wohnungen.

Bauherren, die vorsorgen wollen, können sich zum Beispiel informieren bei:

- Beratungsstelle Barrierefreies Bauen bei der Bayerischen Architektenkammer (Beratungsstelle Barrierefreies Bauen, Frau Marianne Bendl, Postfach 190165, 80601 München) - Verband Privater Bauherren (Bundesbüro, Chausseestraße 8 in 10115 Berlin. - Verband Barrierefrei leben (Kreuzstraße 108-110, 44137 Dortmund) informieren.

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