Ilse Aigner packt an. Erst knapp zwei Monate im Amt, kündigt die Verbraucherschutzministerin schon mehr Schutz für Bankkunden an. Eine Studie hat sie auch noch in Auftrag gegeben: Danach entstehen durch falsche Anlageberatung den Bürgern pro Jahr Verluste von 20 bis 30 Milliarden Euro. Nun muss man solche Studien samt hochgerechneter Schadenssummen nicht immer glauben - der grundsätzliche Befund ist aber richtig.
Nicht erst der Zusammenbruch von Lehman Brothers hat dies gezeigt. Zu Tausenden meldeten sich Kunden, denen ihre Bankberater vermeintlich todsichere Zertifikate der US-Pleitebank angedreht hatten. Doch auf das Ausfallrisiko hatten die Berater oft nicht hingewiesen. Wie heißt es in Aigners Studie? "Dem Vermittler steht der typische Verbraucher mit einem unzureichenden finanziellen Bildungsstand gegenüber." Das stimmt. Der Vermittler hat einen Wissensvorsprung, und zudem noch einen Rechtsvorteil, wenn am Ende etwas schief geht.
Umkehr der Beweislast
Derzeit muss der Kunde nachweisen, dass die Beratung nicht an den Bedürfnissen des Kunden, sondern an den (Rendite-)Interessen der Bank ausgerichtet war; das ist meist unmöglich. Daher ist es richtig, dass Aigner nicht nur Studien erarbeiten, sondern auch Gesetze reformieren will: Umkehr der Beweislast, eine längere Verjährungsfrist - das alles sind nötige Schritte, die Verbraucherschützer seit langem fordern.
Aber reicht das? Eigentlich müsste die Studie nicht von einem finanziellen "Bildungsstand", sondern einem "Bildungs-Notstand" sprechen. Um den zu beheben, sind die Schulen gefordert; eine Aufgabe für Bildungsministerin Schavan. Das Verbraucherschutz- sollte eine Kopie der Studie ans Bildungsministerium schicken.